Korruptionsbekämpfung

Fehlverhalten im Gesundheitswesen

– darunter versteht man beispielsweise die Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen oder andere Abrechnungsmanipulationen, Fälschung oder Verkauf von Rezepten, Missbrauch der elektronischen Gesundheitskarte oder das Erschleichen von Leistungen. Solch betrügerisches Verhalten ist sicherlich die Ausnahme, führt aber dennoch Jahr für Jahr zu großen wirtschaftlichen Schäden.

Die SKD BKK hat daher eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet, an die Sie sich wenden können, wenn Ihnen glaubhafte Hinweise auf solche Vorkommnisse bekannt sind. Aufgabe dieser Stelle ist es, diesen Hinweisen nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten und damit auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Geldern der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung schließen lassen.

Wenn Sie also einen begründeten Verdacht auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen haben, dann schildern Sie uns bitte den Sachverhalt – am besten schriftlich oder direkt über unser speziell dafür eingerichtetes Hinweisgeber-Kontaktformular. Ihr Hinweis wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Sie können auch anonym bleiben. Bitte machen Sie stets möglichst detaillierte Angaben zu Art und Umfang des Fehlverhaltens, zum den beteiligten Personen und/oder Einrichtungen sowie zum Ort und Zeitraum, damit eine erfolgversprechende Prüfung Ihres Hinweises möglich ist.

So erreichen Sie unsere Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen:

telefonisch:

09561 401-3412

per Post:

SKD BKK
Korruptionsbekämpfungsstelle
Hintere Kreuzgasse 5
96450 Coburg

… oder direkt hier über unser Kontaktformular

Meldeformular für Fehlverhalten im Gesundheitswesen

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Veröffentlicht am: 13.12.2024 - Zuletzt geändert am: 13.01.2025