Patientenquittung

Mit Kosten- und Leistungsinformationen in verständlicher Sprache

Patientenquittung

Wenn Sie zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen, dann legen Sie in der Regel einfach Ihre elektronische Gesundheitskarte vor und dann werden die Kosten für die Behandlung direkt mit der SKD BKK abgerechnet. Dieses Verfahren heißt „Sachleistungsprinzip" und ist sehr praktisch, da Sie sich um die Rechnungen keine Gedanken machen müssen.

Wenn Sie aber doch einmal wissen möchten, was eine medizinische Leistung gekostet hat oder was überhaupt vom Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus abgerechnet wurden, dann haben Sie mehrere Möglichkeiten, dies in Erfahrung zu bringen:

Sie können sich direkt vom Leistungserbringer eine Patientenquittung – mit Kosten- und Leistungsinformationen in verständlicher Sprache – ausstellen lassen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Tagesquittung oder einer Quartalsquittung. Die Tagesquittung können Sie sich vom Arzt oder Zahnarzt direkt nach der Behandlung ausstellen lassen; diese ist für Sie kostenlos. Die Quartalsquittung erhalten Sie – gegen eine Gebühr von einem Euro – am Ende des Abrechnungsquartals. Möchten Sie die Quartalsquittung per Post zugeschickt bekommen, sind die Versandkosten von Ihnen zu tragen.

Auch nach einem Krankenhausbesuch können Sie eine Patientenquittung verlangen. Diese wird Ihnen spätestens vier Wochen nach dem Entlassungstag nach Hause geschickt.

Außerdem informieren auch wir Sie gerne über die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten. Dieser Service ist kostenlos für Sie. Die Patientenquittung/Leistungsübersicht der SKD BKK enthält neben den Abrechnungsdaten für ärztliche Leistungen auch diejenigen für Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel. Allerdings gehen die Abrechnungsdaten der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Pflegedienste etc. bei den Krankenkassen stets mit einer deutlichen zeitlichen Verzögerung ein, die – je nach Leistungsart – durchaus sechs Monate betragen kann.

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