Eine Frau die mit einem Buch auf einer Wiese vor einem Gebäude sitzt
Krankenkasse für Studierende
Gesundheit vom Feinsten
zum fantastisch günstigen Beitrag

Krankenkasse für Studierende

Die SKD BKK ist die ideale Krankenkasse für Studenten – mit günstigem Beitrag und vielen Extraleistungen, wie professioneller Zahnreinigung, Osteopathie und Reiseschutzimpfungen.

Die SKD BKK – Krankenversicherung für Studierende

  • Günstiger Beitragssatz: ab 25 nur 112,86 Euro/Monat
  • 100 % kostenfreie Leistungen: Zahnreinigung, Osteopathie u.v.m.
  • Reiseimpfungen inklusive
  • Fit im Studium – mit Yoga, Pilates & Co. zum Nulltarif
  • Krankmeldung per App

Jetzt Mitglied werden

Krankenkasse für Studierende – was bietet die SKD BKK?

Studierende können sich bei der SKD BKK gesetzlich krankenversichern, wenn die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllt sind und ihr Wohn- oder Beschäftigungsort im Öffnungsgebiet der SKD BKK liegt. Im Jahr 2026 beträgt der monatliche Beitrag zur studentischen Krankenversicherung bei der SKD BKK 112,86 Euro inklusive des kassenindividuellen Zusatzbeitrags von 2,98 %.

Neben dem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz profitieren Studierende bei der SKD BKK von zusätzlichen Gesundheitsleistungen wie professioneller Zahnreinigung, Osteopathie, Gesundheitskursen, sportmedizinischen Untersuchungen, Reiseschutzimpfungen sowie digitalen Services und Gesundheitsangeboten.


Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Studierende

Woran erkennt man eine gute Krankenkasse für Studenten?

Worauf sollten Studierende bei der Wahl ihrer Krankenkasse achten?

Bei der Wahl einer Krankenkasse sollten Studierende insbesondere vergleichen:

  • Höhe des Zusatzbeitrags
  • monatlicher Studentenbeitrag
  • zusätzliche Gesundheitsleistungen
  • Zahnleistungen
  • Osteopathie
  • Gesundheits- und Sportangebote
  • Leistungen bei Auslandsaufenthalten
  • digitale Services
  • Bonusprogramme
  • persönliche Beratung

Nicht nur der Beitrag, sondern das gesamte Verhältnis aus Kosten, Leistungen und Service sollte berücksichtigt werden.

Ist die SKD BKK eine gute Krankenkasse für Studierende?

Welche Krankenkasse am besten zu einem Studenten oder einer Studentin passt, hängt von den persönlichen Prioritäten ab. Für Studierende kann die SKD BKK insbesondere interessant sein, wenn ihnen zusätzliche Gesundheitsleistungen und digitale Services wichtig sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • 100 % kostenfreie professionelle Zahnreinigung 1x pro Jahr
  • 100 % Erstattung von bis zu 5 Osteopathie-Behandlungen pro Jahr
  • 100 % Kostenübernahme für 2 Gesundheitskurse pro Jahr
  • 100 % Kostenübernahme für Reiseschutzimpfungen
  • 100 % Zuschuss für die sportmedizinische Untersuchung alle 2 Jahre

Zusätzlich können viele Anliegen über die SKD BKK App und die Online-Geschäftsstelle digital erledigt werden.

Die SKD BKK für Studenten

Kann ich mich als Student bei der SKD BKK versichern?

Ja. Studierende können Mitglied der SKD BKK werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die SKD BKK für ihren Wohn- oder Beschäftigungsort geöffnet ist. Die SKD BKK ist derzeit in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein geöffnet.

Was kostet die SKD BKK für Studierende?

Der Beitrag zur studentischen Krankenversicherung beträgt bei der SKD BKK im Jahr 2026 112,86 Euro pro Monat. Darin ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der SKD BKK von 2,98 % bereits enthalten. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung. Dieser beträgt im Jahr 2026 30,78 Euro für Versicherte mit Kind/ern bzw. 35,91 Euro für kinderlose Versicherte.

Wie hoch ist der gesamte Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für Studierende bei der SKD BKK?

Zur Krankenversicherung zahlen Studierende bei der SKD BKK 2026 monatlich 112,86 Euro. Hinzu kommen grundsätzlich 30,78 Euro für die Pflegeversicherung für Versicherte mit Kindern. Damit ergibt sich ein monatlicher Gesamtbeitrag von 143,64 Euro.

Für kinderlose Versicherte, für die der gesetzliche Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung anfällt, beträgt der Pflegeversicherungsbeitrag 35,91 Euro. Der Gesamtbeitrag beträgt dann 148,77 Euro pro Monat. Die konkrete Höhe des Pflegeversicherungsbeitrags kann je nach Alter und Familiensituation abweichen.

Ist der Zusatzbeitrag der SKD BKK im Studentenbeitrag enthalten?

Ja. Im studentischen Krankenversicherungsbeitrag von 112,86 Euro für das Jahr 2026 ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der SKD BKK von 2,98 Prozent bereits berücksichtigt.

Müssen Studierende überhaupt selbst Krankenversicherungsbeiträge zahlen?

Nicht immer. Viele Studierende können zunächst beitragsfrei über einen gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert bleiben. Wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr erfüllt sind, werden Studierende in der Regel selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und zahlen den vergünstigten Beitrag der studentischen Krankenversicherung.

Bis wann kann ich als Student familienversichert bleiben?

Studierende können grundsätzlich bis zu ihrem 25. Geburtstag beitragsfrei über ihre Eltern familienversichert bleiben, wenn auch die weiteren Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sind. Die Altersgrenze kann sich in bestimmten Fällen verlängern, beispielsweise aufgrund eines Freiwilligen- oder Wehrdienstes.

Wie viel darf ich als Student verdienen und familienversichert bleiben?

Im Jahr 2026 liegt die regelmäßige monatliche Einkommensgrenze für die Familienversicherung bei 565 Euro. Bei einer geringfügigen Beschäftigung beziehungsweise einem Minijob gilt eine Grenze von 603 Euro monatlich. Wer die maßgebliche Einkommensgrenze regelmäßig überschreitet, kann den Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung verlieren.

Was passiert nach meinem 25. Geburtstag?

Wenn die beitragsfreie Familienversicherung endet und die Voraussetzungen für die studentische Krankenversicherung erfüllt sind, werden Studierende in der Regel selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Bei der SKD BKK gilt dann 2026 der vergünstigte Studentenbeitrag zur Krankenversicherung von 112,86 Euro monatlich zuzüglich Pflegeversicherung.

Wie lange gilt die studentische Krankenversicherung?

Die studentische Krankenversicherung besteht grundsätzlich für die Dauer des Studiums. Laut der gesetzlichen Regelung ist die Krankenversicherung der Studierenden normalerweise längstens bis zum Ablauf des Semesters möglich, in dem das 30. Lebensjahr erreicht wird. In bestimmten Ausnahmefällen kann eine Verlängerung möglich sein.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung ab 30?

Endet die Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung, kann abhängig von der persönlichen Situation beispielsweise eine freiwillige gesetzliche Versicherung infrage kommen. Da sich dadurch auch die Beitragsberechnung ändert, sollten Studierende vor Erreichen der Altersgrenze ihren individuellen Versicherungsstatus von der SKD BKK prüfen lassen.

Leistungen für Studierende

Übernimmt die SKD BKK die professionelle Zahnreinigung für Studierende?

Ja. Die SKD BKK übernimmt für ihre Versicherten die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung pro Kalenderjahr zu 100 %. Die Satzungsleistung gilt ohne allgemeine Altersbeschränkung. Die professionelle Zahnreinigung kann bei einem kassenärztlich zugelassenen Zahnarzt durchgeführt werden.

Bezahlt die SKD BKK Osteopathie für Studierende?

Ja. Auch Studierende können die Osteopathie-Leistung der SKD BKK nutzen. Sie übernimmt die Kosten für bis zu 5 osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr zu 100 %, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Behandlung muss unter anderem vor Beginn ärztlich verordnet und von einem entsprechend qualifizierten Osteopathen durchgeführt werden.

Welche Gesundheitskurse bezahlt die SKD BKK für Studierende?

Die SKD BKK übernimmt die Kosten für bis zu 2 zertifizierte Gesundheitskurse pro Kalenderjahr zu 100 %.

Dazu gehören beispielsweise Angebote aus den Bereichen:

  • Bewegung und Fitness
  • Ernährung
  • Stressbewältigung

Voraussetzung ist unter anderem, dass der Kurs von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert ist und regelmäßig besucht wird.

Gibt es auch Online-Gesundheitskurse für Studierende?

Ja. Die SKD BKK unterstützt auch digitale Gesundheits- und Präventionsangebote. Gerade für Studierende können Online-Kurse sinnvoll sein, da sie sich zeitlich und räumlich flexibel in den Studienalltag integrieren lassen.

Bezahlt die SKD BKK eine sportmedizinische Untersuchung?

Ja. Versicherte der SKD BKK können unter den jeweiligen Voraussetzungen alle 2 Jahre eine sportmedizinische Untersuchung vollständig bezahlt bekommen. Eine solche Untersuchung kann beispielsweise für Studierende wichtig sein, die intensiv Sport treiben, nach einer längeren Pause wieder trainieren oder eine neue Sportart beginnen möchten.

Digitale Krankenkasse für Studierende

Welche App bietet die SKD BKK für Studierende?

Mit der SKD BKK App können Versicherte viele Anliegen rund um ihre Krankenversicherung digital erledigen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • persönliche Daten ändern
  • Bankverbindung aktualisieren
  • sicher mit der SKD BKK kommunizieren
  • Anträge einreichen
  • Dokumente und Rechnungen hochladen
  • Krankmeldung einreichen
  • das FitPlus-Bonusprogramm verwalten

Kann ich Rechnungen über die SKD BKK App einreichen?

Ja. Über die SKD BKK App beziehungsweise die Online-Geschäftsstelle können Versicherte Dokumente und Rechnungen digital einreichen. Das ist beispielsweise bei erstattungsfähigen Zusatzleistungen wie Osteopathie oder professioneller Zahnreinigung praktisch.

Hat die SKD BKK eine elektronische Patientenakte?

Ja. Versicherte der SKD BKK können die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Die ePA ermöglicht es, relevante Gesundheitsinformationen digital zu verwalten und berechtigten Leistungserbringern zur Verfügung zu stellen.

Studieren und Arbeiten

Kann ich als Werkstudent bei der SKD BKK versichert bleiben?

Ja. Ein Werkstudentenjob schließt eine Mitgliedschaft bei der SKD BKK grundsätzlich nicht aus. Bei einer mehr als geringfügigen Beschäftigung gilt das sogenannte Werkstudentenprivileg, wenn das Studium weiterhin im Vordergrund steht. Davon wird grundsätzlich ausgegangen, wenn nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleibt die Beschäftigung dann grundsätzlich versicherungsfrei; die studentische Kranken- und Pflegeversicherung besteht weiter.

Darf ich als Werkstudent mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten?

Die 20-Stunden-Regel ist ein wichtiges Kriterium für das Werkstudentenprivileg. Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Arbeitszeit vorübergehend höher sein – beispielsweise während der Semesterferien oder bei zeitlich begrenzter Arbeit am Wochenende beziehungsweise in den Abend- und Nachtstunden. Da mehrere Beschäftigungen und Beschäftigungszeiträume zusammengerechnet werden können, sollte die konkrete Situation individuell geprüft werden.

Muss ich als Werkstudent zusätzlich Krankenversicherungsbeiträge aus meinem Gehalt zahlen?

Wenn die Voraussetzungen des Werkstudentenprivilegs erfüllt sind, werden aus der Werkstudentenbeschäftigung grundsätzlich keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhoben. Stattdessen zahlen Studierende ihren Beitrag zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung selbst.

Darf ich in den Semesterferien Vollzeit arbeiten?

Eine Beschäftigung, die nur während der vorlesungsfreien Zeit ausgeübt wird, kann grundsätzlich auch mehr als 20 Stunden pro Woche umfassen, ohne dass dadurch automatisch das Werkstudentenprivileg verloren geht. Bei wiederholten oder länger dauernden Beschäftigungen gelten zusätzliche Voraussetzungen und zeitliche Grenzen.

Kann ich einen Minijob haben und familienversichert bleiben?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Für 2026 beträgt die Einkommensgrenze der Familienversicherung bei einem Minijob 603 Euro monatlich. Wer regelmäßig mehr verdient, sollte seinen Versicherungsstatus frühzeitig mit der SKD BKK klären.

Was passiert, wenn ich zu viel für die Familienversicherung verdiene?

Wird die maßgebliche Einkommensgrenze regelmäßig überschritten, kann die beitragsfreie Familienversicherung enden. Wenn die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Studierenden erfüllt sind, kann eine eigene studentische Mitgliedschaft erforderlich werden.

Praktikum und Studium

Wie bin ich während eines Praktikums versichert?

Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung eines Praktikums hängt unter anderem davon ab,

  • ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt,
  • ob es vor, während oder nach dem Studium absolviert wird,
  • ob Arbeitsentgelt gezahlt wird und
  • wie lange das Praktikum dauert.

Da sich daraus unterschiedliche Versicherungsfolgen ergeben können, sollte die konkrete Situation vor Beginn des Praktikums mit der SKD BKK geklärt werden.

Studium im Ausland

Bin ich während eines Auslandssemesters bei der SKD BKK versichert?

Bei einem vorübergehenden Auslandssemester kann die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland grundsätzlich weiterbestehen, solange die Voraussetzungen für die Familienversicherung oder studentische Krankenversicherung weiterhin erfüllt sind und keine vorrangige Versicherungspflicht im Ausland entsteht. Insbesondere eine Beschäftigung im Ausland kann die versicherungsrechtliche Situation verändern. Vor einem Auslandssemester sollten Studierende deshalb ihren Versicherungsschutz individuell von der SKD BKK prüfen lassen.

Kann ich meine Gesundheitskarte im Ausland nutzen?

Auf der elektronischen Gesundheitskarte befindet sich grundsätzlich auch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Mit der EHIC können gesetzlich Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten in EU-/EWR-Staaten sowie weiteren einbezogenen Staaten medizinisch notwendige Leistungen nach den dort geltenden Regelungen erhalten.

Reicht die gesetzliche Krankenversicherung für ein Auslandssemester aus?

Nicht in jedem Fall. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland hängt unter anderem vom Aufenthaltsland und der Art des Aufenthalts ab. Die EHIC deckt beispielsweise nicht automatisch sämtliche Kosten ab.

Ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland gehört grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Für längere Auslandsaufenthalte kann deshalb eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein.

Was passiert, wenn ich während meines Auslandssemesters im Ausland arbeite?

Eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit im Ausland kann dazu führen, dass das Sozialversicherungsrecht des Aufenthaltsstaates gilt. Studierende sollten sich deshalb vor Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland individuell beraten lassen.

Wechsel zur SKD BKK

Wie kann ich als Student zur SKD BKK wechseln?

Wer die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllt und im Öffnungsgebiet der SKD BKK wohnt oder arbeitet, kann einen Krankenkassenwechsel zur SKD BKK beantragen.

Der Wechsel zur SKD BKK geht ganz einfach:

  1. Online-Mitgliedsantrag ausfüllen
  2. Wir kündigen für Sie bei der alten Kasse
  3. Herzlich willkommen bei der SKD BKK!

Zum Online-Antrag

Muss ich meine bisherige Krankenkasse selbst kündigen?

Bei einem normalen Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkassen ist grundsätzlich keine eigene Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse mehr erforderlich. Sie erklären Ihre Mitgliedschaft bei der SKD BKK. Die weitere Kommunikation mit der bisherigen Krankenkasse erfolgt elektronisch durch uns.

Kann ich während meines Studiums die Krankenkasse wechseln?

Ja. Auch während des Studiums können gesetzlich versicherte Studierende grundsätzlich ihre Krankenkasse wechseln, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und gegebenenfalls bestehende Bindungsfristen eingehalten werden.

Kann ich direkt zum Studienbeginn zur SKD BKK wechseln?

Grundsätzlich ja, sofern die Voraussetzungen für die Wahl der SKD BKK erfüllt sind. Für die Einschreibung an einer Hochschule muss ein Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden. Deshalb sollte die Krankenkassenwahl rechtzeitig vor beziehungsweise zu Beginn des Studiums geklärt werden.

Was passiert nach dem Ende meines Studiums?

Mit dem Abschluss des Studiums endet in der Regel auch die Krankenversicherung der Studierenden.

Wie Sie anschließend versichert sind, hängt von Ihrer weiteren Situation ab – beispielsweise davon, ob Sie

  • eine Beschäftigung aufnehmen,
  • selbstständig werden,
  • arbeitssuchend sind oder
  • zunächst keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Wenn Sie anschließend versicherungspflichtig beschäftigt sind, können Sie grundsätzlich weiterhin Mitglied der SKD BKK bleiben.

Veröffentlicht am: 25.08.2026 - Zuletzt geändert am: 29.09.2026