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Die SKD BKK ist die ideale Krankenkasse für Studenten – mit günstigem Beitrag und vielen Extraleistungen, wie professioneller Zahnreinigung, Osteopathie und Reiseschutzimpfungen.
Studierende können sich bei der SKD BKK gesetzlich krankenversichern, wenn die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllt sind und ihr Wohn- oder Beschäftigungsort im Öffnungsgebiet der SKD BKK liegt. Im Jahr 2026 beträgt der monatliche Beitrag zur studentischen Krankenversicherung bei der SKD BKK 112,86 Euro inklusive des kassenindividuellen Zusatzbeitrags von 2,98 %.
Neben dem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz profitieren Studierende bei der SKD BKK von zusätzlichen Gesundheitsleistungen wie professioneller Zahnreinigung, Osteopathie, Gesundheitskursen, sportmedizinischen Untersuchungen, Reiseschutzimpfungen sowie digitalen Services und Gesundheitsangeboten.
Bei der Wahl einer Krankenkasse sollten Studierende insbesondere vergleichen:
Nicht nur der Beitrag, sondern das gesamte Verhältnis aus Kosten, Leistungen und Service sollte berücksichtigt werden.
Welche Krankenkasse am besten zu einem Studenten oder einer Studentin passt, hängt von den persönlichen Prioritäten ab. Für Studierende kann die SKD BKK insbesondere interessant sein, wenn ihnen zusätzliche Gesundheitsleistungen und digitale Services wichtig sind.
Dazu gehören unter anderem:
Zusätzlich können viele Anliegen über die SKD BKK App und die Online-Geschäftsstelle digital erledigt werden.
Ja. Studierende können Mitglied der SKD BKK werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die SKD BKK für ihren Wohn- oder Beschäftigungsort geöffnet ist. Die SKD BKK ist derzeit in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein geöffnet.
Der Beitrag zur studentischen Krankenversicherung beträgt bei der SKD BKK im Jahr 2026 112,86 Euro pro Monat. Darin ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der SKD BKK von 2,98 % bereits enthalten. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung. Dieser beträgt im Jahr 2026 30,78 Euro für Versicherte mit Kind/ern bzw. 35,91 Euro für kinderlose Versicherte.
Zur Krankenversicherung zahlen Studierende bei der SKD BKK 2026 monatlich 112,86 Euro. Hinzu kommen grundsätzlich 30,78 Euro für die Pflegeversicherung für Versicherte mit Kindern. Damit ergibt sich ein monatlicher Gesamtbeitrag von 143,64 Euro.
Für kinderlose Versicherte, für die der gesetzliche Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung anfällt, beträgt der Pflegeversicherungsbeitrag 35,91 Euro. Der Gesamtbeitrag beträgt dann 148,77 Euro pro Monat. Die konkrete Höhe des Pflegeversicherungsbeitrags kann je nach Alter und Familiensituation abweichen.
Ja. Im studentischen Krankenversicherungsbeitrag von 112,86 Euro für das Jahr 2026 ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der SKD BKK von 2,98 Prozent bereits berücksichtigt.
Nicht immer. Viele Studierende können zunächst beitragsfrei über einen gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert bleiben. Wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr erfüllt sind, werden Studierende in der Regel selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und zahlen den vergünstigten Beitrag der studentischen Krankenversicherung.
Studierende können grundsätzlich bis zu ihrem 25. Geburtstag beitragsfrei über ihre Eltern familienversichert bleiben, wenn auch die weiteren Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sind. Die Altersgrenze kann sich in bestimmten Fällen verlängern, beispielsweise aufgrund eines Freiwilligen- oder Wehrdienstes.
Im Jahr 2026 liegt die regelmäßige monatliche Einkommensgrenze für die Familienversicherung bei 565 Euro. Bei einer geringfügigen Beschäftigung beziehungsweise einem Minijob gilt eine Grenze von 603 Euro monatlich. Wer die maßgebliche Einkommensgrenze regelmäßig überschreitet, kann den Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung verlieren.
Wenn die beitragsfreie Familienversicherung endet und die Voraussetzungen für die studentische Krankenversicherung erfüllt sind, werden Studierende in der Regel selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Bei der SKD BKK gilt dann 2026 der vergünstigte Studentenbeitrag zur Krankenversicherung von 112,86 Euro monatlich zuzüglich Pflegeversicherung.
Die studentische Krankenversicherung besteht grundsätzlich für die Dauer des Studiums. Laut der gesetzlichen Regelung ist die Krankenversicherung der Studierenden normalerweise längstens bis zum Ablauf des Semesters möglich, in dem das 30. Lebensjahr erreicht wird. In bestimmten Ausnahmefällen kann eine Verlängerung möglich sein.
Endet die Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung, kann abhängig von der persönlichen Situation beispielsweise eine freiwillige gesetzliche Versicherung infrage kommen. Da sich dadurch auch die Beitragsberechnung ändert, sollten Studierende vor Erreichen der Altersgrenze ihren individuellen Versicherungsstatus von der SKD BKK prüfen lassen.
Ja. Die SKD BKK übernimmt für ihre Versicherten die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung pro Kalenderjahr zu 100 %. Die Satzungsleistung gilt ohne allgemeine Altersbeschränkung. Die professionelle Zahnreinigung kann bei einem kassenärztlich zugelassenen Zahnarzt durchgeführt werden.
Ja. Auch Studierende können die Osteopathie-Leistung der SKD BKK nutzen. Sie übernimmt die Kosten für bis zu 5 osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr zu 100 %, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Behandlung muss unter anderem vor Beginn ärztlich verordnet und von einem entsprechend qualifizierten Osteopathen durchgeführt werden.
Die SKD BKK übernimmt die Kosten für bis zu 2 zertifizierte Gesundheitskurse pro Kalenderjahr zu 100 %.
Dazu gehören beispielsweise Angebote aus den Bereichen:
Voraussetzung ist unter anderem, dass der Kurs von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert ist und regelmäßig besucht wird.
Ja. Die SKD BKK unterstützt auch digitale Gesundheits- und Präventionsangebote. Gerade für Studierende können Online-Kurse sinnvoll sein, da sie sich zeitlich und räumlich flexibel in den Studienalltag integrieren lassen.
Ja. Versicherte der SKD BKK können unter den jeweiligen Voraussetzungen alle 2 Jahre eine sportmedizinische Untersuchung vollständig bezahlt bekommen. Eine solche Untersuchung kann beispielsweise für Studierende wichtig sein, die intensiv Sport treiben, nach einer längeren Pause wieder trainieren oder eine neue Sportart beginnen möchten.
Mit der SKD BKK App können Versicherte viele Anliegen rund um ihre Krankenversicherung digital erledigen.
Dazu gehören beispielsweise:
Ja. Über die SKD BKK App beziehungsweise die Online-Geschäftsstelle können Versicherte Dokumente und Rechnungen digital einreichen. Das ist beispielsweise bei erstattungsfähigen Zusatzleistungen wie Osteopathie oder professioneller Zahnreinigung praktisch.
Ja. Versicherte der SKD BKK können die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Die ePA ermöglicht es, relevante Gesundheitsinformationen digital zu verwalten und berechtigten Leistungserbringern zur Verfügung zu stellen.
Ja. Ein Werkstudentenjob schließt eine Mitgliedschaft bei der SKD BKK grundsätzlich nicht aus. Bei einer mehr als geringfügigen Beschäftigung gilt das sogenannte Werkstudentenprivileg, wenn das Studium weiterhin im Vordergrund steht. Davon wird grundsätzlich ausgegangen, wenn nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleibt die Beschäftigung dann grundsätzlich versicherungsfrei; die studentische Kranken- und Pflegeversicherung besteht weiter.
Die 20-Stunden-Regel ist ein wichtiges Kriterium für das Werkstudentenprivileg. Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Arbeitszeit vorübergehend höher sein – beispielsweise während der Semesterferien oder bei zeitlich begrenzter Arbeit am Wochenende beziehungsweise in den Abend- und Nachtstunden. Da mehrere Beschäftigungen und Beschäftigungszeiträume zusammengerechnet werden können, sollte die konkrete Situation individuell geprüft werden.
Wenn die Voraussetzungen des Werkstudentenprivilegs erfüllt sind, werden aus der Werkstudentenbeschäftigung grundsätzlich keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhoben. Stattdessen zahlen Studierende ihren Beitrag zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung selbst.
Eine Beschäftigung, die nur während der vorlesungsfreien Zeit ausgeübt wird, kann grundsätzlich auch mehr als 20 Stunden pro Woche umfassen, ohne dass dadurch automatisch das Werkstudentenprivileg verloren geht. Bei wiederholten oder länger dauernden Beschäftigungen gelten zusätzliche Voraussetzungen und zeitliche Grenzen.
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Für 2026 beträgt die Einkommensgrenze der Familienversicherung bei einem Minijob 603 Euro monatlich. Wer regelmäßig mehr verdient, sollte seinen Versicherungsstatus frühzeitig mit der SKD BKK klären.
Wird die maßgebliche Einkommensgrenze regelmäßig überschritten, kann die beitragsfreie Familienversicherung enden. Wenn die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Studierenden erfüllt sind, kann eine eigene studentische Mitgliedschaft erforderlich werden.
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung eines Praktikums hängt unter anderem davon ab,
Da sich daraus unterschiedliche Versicherungsfolgen ergeben können, sollte die konkrete Situation vor Beginn des Praktikums mit der SKD BKK geklärt werden.
Bei einem vorübergehenden Auslandssemester kann die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland grundsätzlich weiterbestehen, solange die Voraussetzungen für die Familienversicherung oder studentische Krankenversicherung weiterhin erfüllt sind und keine vorrangige Versicherungspflicht im Ausland entsteht. Insbesondere eine Beschäftigung im Ausland kann die versicherungsrechtliche Situation verändern. Vor einem Auslandssemester sollten Studierende deshalb ihren Versicherungsschutz individuell von der SKD BKK prüfen lassen.
Auf der elektronischen Gesundheitskarte befindet sich grundsätzlich auch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Mit der EHIC können gesetzlich Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten in EU-/EWR-Staaten sowie weiteren einbezogenen Staaten medizinisch notwendige Leistungen nach den dort geltenden Regelungen erhalten.
Nicht in jedem Fall. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland hängt unter anderem vom Aufenthaltsland und der Art des Aufenthalts ab. Die EHIC deckt beispielsweise nicht automatisch sämtliche Kosten ab.
Ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland gehört grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Für längere Auslandsaufenthalte kann deshalb eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein.
Eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit im Ausland kann dazu führen, dass das Sozialversicherungsrecht des Aufenthaltsstaates gilt. Studierende sollten sich deshalb vor Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland individuell beraten lassen.
Wer die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllt und im Öffnungsgebiet der SKD BKK wohnt oder arbeitet, kann einen Krankenkassenwechsel zur SKD BKK beantragen.
Der Wechsel zur SKD BKK geht ganz einfach:
Bei einem normalen Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkassen ist grundsätzlich keine eigene Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse mehr erforderlich. Sie erklären Ihre Mitgliedschaft bei der SKD BKK. Die weitere Kommunikation mit der bisherigen Krankenkasse erfolgt elektronisch durch uns.
Ja. Auch während des Studiums können gesetzlich versicherte Studierende grundsätzlich ihre Krankenkasse wechseln, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und gegebenenfalls bestehende Bindungsfristen eingehalten werden.
Grundsätzlich ja, sofern die Voraussetzungen für die Wahl der SKD BKK erfüllt sind. Für die Einschreibung an einer Hochschule muss ein Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden. Deshalb sollte die Krankenkassenwahl rechtzeitig vor beziehungsweise zu Beginn des Studiums geklärt werden.
Mit dem Abschluss des Studiums endet in der Regel auch die Krankenversicherung der Studierenden.
Wie Sie anschließend versichert sind, hängt von Ihrer weiteren Situation ab – beispielsweise davon, ob Sie
Wenn Sie anschließend versicherungspflichtig beschäftigt sind, können Sie grundsätzlich weiterhin Mitglied der SKD BKK bleiben.
Veröffentlicht am: 25.08.2026 - Zuletzt geändert am: 29.09.2026
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