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Bei akuten Beschwerden aber auch bei der Gesundheitsvorsorge haben Sie Anspruch darauf, sich von einem Arzt oder Zahnarzt umfassend untersuchen und individuell behandeln zu lassen.
Sie können dabei grundsätzlich unter allen zugelassenen Medizinern frei wählen, wem Sie sich und Ihre Gesundheit anvertrauen. Legen Sie einfach Ihre elektronische Gesundheitskarte in der Praxis vor, die SKD BKK übernimmt für Sie die Kosten Ihrer Behandlung.
Veröffentlicht am: 27.11.2024 - Zuletzt geändert am: 15.01.2025