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Vom Antibiotikum bis hin zum Zytostatikum – die SKD BKK übernimmt für Sie immer dann die Kosten, wenn Sie ein verordnungsfähiges Medikament benötigen. Und dies gilt auch für verordnete Verbandmittel. Sie können einfach mit dem ärztlichen Rezept in die Apotheke gehen und haben lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 % (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro) zu leisten.
Für einige Medikamentengruppen bzw. Wirkstoffe gibt es allerdings gesetzlich vorgeschriebene Festbeträge. Das bedeutet, dass für Sie zusätzliche Kosten anfallen, wenn das Medikament Ihrer Wahl den Festbetrag übersteigt. Es gibt jedoch immer aufzahlungsfreie Alternativen.
Ihr Arzt klärt Sie gerne über die Alternativen auf.
Wir übernehmen für Sie immer dann die Kosten, wenn Sie ein verordnungsfähiges Medikament benötigen.
Veröffentlicht am: 27.11.2024 - Zuletzt geändert am: 15.01.2025