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Bei bestimmten Leistungen müssen sich Versicherte an den Kosten beteiligen. Diese sogenannten Zuzahlungen sind vom Gesetzgeber genau festgelegt. Eine Befreiung von den Zuzahlungen ist möglich, wenn Ihre Zuzahlungen 2 % der jährlichen Brutto-Einnahmen übersteigt, für chronisch Kranke verringert sich die Grenze auf 1 %. Leben mehrere Angehörige in einem gemeinsamen Haushalt, wird eine gemeinsame Belastungsgrenze ermittelt.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben zumeist keine Zuzahlungen zu leisten. Aber auch für Erwachsene gibt es eine Grenze, über die hinaus die Beteiligung an den Kosten als nicht mehr zumutbar gilt. Sobald diese Grenze erreicht ist, ist es möglich, sich von weiteren Zuzahlungen befreien zu lassen.
Ihre persönliche Belastungsgrenze wird für Sie und Ihre Lebensumstände ganz individuell berechnet und ist abhängig von Ihren Brutto-Einnahmen.
Veröffentlicht am: 27.11.2024 - Zuletzt geändert am: 15.01.2025