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Brillengläser und Kontaktlinsen übernehmen wir für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Höhe der geltenden Festbeträge.
Bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen wir uns gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur noch unter ganz bestimmten medizinischen Voraussetzungen an den Kosten für Sehhilfen beteiligen (z.B. bei therapeutischen Sehhilfen zur Behandlung von Augenverletzungen oder bei sehr schwerer Sehbeeinträchtigung beider Augen).
Bitte sprechen Sie zuerst mit Ihrem Augenarzt! Dieser stellt gegebenenfalls eine augenärztliche Verordnung aus. Die Höhe unserer Kostenübernahme (Festbeträge) erfahren Sie dann nach Vorlage der Verordnung direkt bei Ihrem Augenoptiker.
Veröffentlicht am: 27.11.2024 - Zuletzt geändert am: 15.01.2025