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Um Brustkrebs möglichst früh zu erkennen haben Sie ab dem Alter von 30 Jahren einen jährlichen Anspruch auf eine Brustuntersuchung beim Frauenarzt. Ab 50 erhalten Sie alle 2 Jahre eine Einladung zum Mammographie-Screening.
Dabei untersuchen speziell ausgebildete blinde und sehbehinderte Frauen die Brust, die dank ihres überlegenen Tastsinnes schon kleinste Gewebeveränderungen erfühlen können.
Die SKD BKK erstattet einmal jährlich die Kosten für diese Untersuchung in voller Höhe, wenn die Untersuchung fachärztlich veranlasst ist und eine familiäre oder medizinische Vorbelastung vorliegt. Reichen Sie uns einfach nach der Untersuchung die Rechnung inklusive der ärztlichen Bestätigung über die Vorbelastung ein. - Rechtlicher Hinweis: Wird die Kostenerstattung nicht bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt, verfällt der Anspruch auf Erstattung. Es gilt das Datum der Rechnungsstellung.
Veröffentlicht am: 27.11.2024 - Zuletzt geändert am: 19.12.2025
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