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Darmkrebs ist eine ganz besonders tückische Erkrankung, denn im Frühstadium bereitet er kaum irgendwelche spürbaren Beschwerden. Den Früherkennungsuntersuchungen kommt daher eine ganz besondere Bedeutung zu.
Ab 50 haben Sie daher Anspruch darauf, zur Vorsorge eine Darmspiegelung durchführen zu lassen. Diese Untersuchung kann dann nach Ablauf von 10 Jahren wiederholt werden. Alternativ können Sie alle 2 Jahre einen Test auf verborgenes Blut im Stuhl in Anspruch nehmen (immunologischer Stuhltest).
Über diese gesetzlichen Regelleistungen hinaus übernehmen wir auch schon ab dem Alter von 45 Jahren die Kosten für eine vorsorgliche Darmspiegelung in voller Höhe. Voraussetzung ist, dass bei Ihnen ein familiär oder erblich erhöhtes Erkrankungsrisiko vorliegt. Reichen Sie einfach die Rechnung für die Untersuchung bei uns ein - und bitte vergessen Sie nicht, uns Ihre Bankverbindung mitzuteilen. Wir werden Ihnen die Kosten dann umgehend auf Ihr Konto erstatten.
Rechtlicher Hinweis: Wird die Kostenerstattung nicht bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt, verfällt der Anspruch auf Erstattung. Es gilt das Datum der Rechnungsstellung.
Veröffentlicht am: 27.11.2024 - Zuletzt geändert am: 19.12.2025
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