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Bei bestimmten Leistungen hat der Gesetzgeber Eigenbeteiligungen der Versicherten vorgesehen.
Für verschreibungspflichtige Medikamente ist grundsätzlich eine Zuzahlung in Höhe von 10 % vorgesehen. Die Zuzahlung beträgt je Medikament mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro, jedoch keinesfalls mehr, als die Kosten des Präparats.
Darüber hinaus gibt es auch Medikamente, die durch Verhandlungen mit den Herstellern sogar zuzahlungsfrei sind.
Für jeden Tag der Krankenhausbehandlung fällt eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro an. Die Zuzahlung ist begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr.
Informationen zu Krankenhausbehandlungen
Wenn Sie Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik, Physiotherapie) oder häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen, dann haben Sie eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 % der Kosten zu leisten; hinzu kommt je Verordnung eine einmalige Zuzahlung von 10 Euro.
Bei der häuslichen Krankenpflege ist der Zeitraum der Eigenbeteiligung auf die ersten 28 Behandlungstage begrenzt.
Bei Fahrkosten, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung anfallen, ist grundsätzlich eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 % der Kosten vorgesehen. Der Eigenanteil liegt bei mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Fahrt, er beträgt jedoch keinesfalls mehr als die tatsächlichen Kosten der Fahrt.
Veröffentlicht am: 27.11.2024 - Zuletzt geändert am: 15.01.2025