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Ihr Arzt rät zu einer persönlichen Ernährungsberatung? Wir unterstützen Sie dabei gerne, indem wir uns an den Kosten für eine ernährungstherapeutische Behandlung beteiligen. Reichen Sie einfach das ärztliche Attest und die Rechnungen bei uns ein. Wir bezuschussen Beratungen bis zu einem Umfang von 240 Minuten pro Jahr.
Voraussetzung ist, dass Sie sich von einem Ernährungsberater mit staatlich anerkannter Ausbildung im Bereich Ernährung (z.B. von einem Diplom-Ökotrophologen, Diätassistenten, Diplom-Ernährungswissenschaftler oder Diplom-Ingenieur Ernährungs- und Hygienetechnik) und einer speziellen Zusatzqualifikation beraten lassen.
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Veröffentlicht am: 27.11.2024 - Zuletzt geändert am: 15.01.2025