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Wenn Sie krank sind und deshalb zuhause Hilfe bei der eigenen (Körper-)Pflege benötigen, dann erhalten Sie von uns Unterstützung: die häusliche Krankenpflege durch eine professionelle Pflegekraft.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Häusliche Krankenpflege vom Arzt verordnet. Auf der Verordnung werden sowohl der zeitliche Umfang als auch die Art der erforderlichen Pflege / Hilfe angegeben.
Grundsätzlich gibt es drei Arten der häuslichen Krankenpflege.
Ihr Eigenanteil (Zuzahlung) an den Kosten der Häuslichen Krankenpflege beträgt 10 %, jedoch nur für maximal 28 Tage. Hinzu kommt eine einmalige Zuzahlung von 10 Euro je Verordnung.
Veröffentlicht am: 27.11.2024 - Zuletzt geändert am: 15.01.2025