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Dann kontaktieren Sie uns doch einfach! Wir sind gerne für Sie da.
Wenn Sie an diesem Hausarztprogramm teilnehmen, dann binden Sie sich vertraglich an Ihren Hausarzt und genießen eine besonders intensive Betreuung durch diesen Arzt: Er kümmert sich um die Koordinierung Ihrer Behandlung und überweist Sie im Bedarfsfall zum entsprechenden Facharzt. Die Teilnahme am Hausarztprogramm ist freiwillig.
Durch Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm wird Ihr Hausarzt gewissermaßen Ihr “Lotse” durch das Gesundheitssystem. So können sich alle Ihre Ärzte und Therapeuten besser untereinander abstimmen und austauschen, Wechselwirkungen von Medikamenten und unnötige Doppeluntersuchungen können vermieden werden. Darüber hinaus erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt Sonderleistungen wie etwa verkürzte Wartezeiten oder Abend- und Samstags-Sprechstunden für Berufstätige.
Sie verpflichten sich, für die Dauer Ihrer Teilnahme immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen, Fachärzte hingegen nur nach Überweisung in Anspruch zu nehmen. Ausnahmen: Eine Überweisung ist nicht notwendig für Termine bei Gynäkologen, Augen- und Zahnärzten sowie in akuten Notfällen.
Im Gegenzug für diese einzige Pflicht erhalten Sie aber ganz entscheidende Vorteile bei der hausärztlichen Behandlung:
Wenn Sie gerne an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen möchten, dann sprechen Sie doch bitte einfach Ihren Hausarzt an. Er hält – sofern er Partner des Hausarztvertrages ist – die Teilnahmeerklärungen in seiner Praxis vor. Wenn Sie noch auf der Suche nach einem Hausarzt sind, bei dem die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung möglich ist, dann rufen Sie uns doch einfach an. Wir nennen Ihnen gerne die HzV-Vertragsärzte in Ihrer Nähe.
Ihre Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung beginnt in der Regel in dem Quartal, das auf Ihre Teilnahmeerklärung folgt.
Die Kündigung ist erstmals nach Ablauf eines Jahres möglich, danach jeweils zum Quartalsende. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 8 Wochen. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber der SKD BKK zu erklären, Gründe müssen jedoch nicht genannt werden.
In besonderen Fällen können Sie auch schon vor Ablauf des ersten Teilnahmejahres die Teilnahme am Hausarztprogramm kündigen, z.B. wenn
Die Kündigung wird dann zum Ende des Quartals wirksam.
Auch ein Hausarztwechsel ist grundsätzlich erst nach Ablauf eines Jahres möglich, danach jeweils zum Quartalsende. Für den Hausarztwechsel ist keine Kündigung Ihrerseits erforderlich. Der neue Hausarzt kennzeichnet die Teilnahmeerklärung ganz einfach mit dem Hinweis „Hausarztwechsel".
In besonderen Fällen können Sie auch schon vor Ablauf des ersten Teilnahmejahres den Hausarzt wechseln, z.B. wenn
Patienteninfo - Hausarztprogramm
Patienteninfo - Datenübermittlung
Ausführliche Informationen zum BKK Hausarztvertrag in Baden-Württemberg
Veröffentlicht am: 27.11.2024 - Zuletzt geändert am: 15.01.2025