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Das Hautkrebs-Screening kann ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre durchgeführt werden (= gesetzliche Regelleistung). Außerdem haben wir einen spezielle Versorgungsvertrag mit Dermatologen abgeschlossen: Damit können sich alle zwischen 15 und 35 regelmäßig von einem teilnehmenden Hautarzt untersuchen lassen.
Ihr Arzt erstellt dabei auch ein individuelles Risikoprofil und berät Sie, wie Sie gesundheitsschädigendes Verhalten (künftig) vermeiden können.
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Veröffentlicht am: 27.11.2024 - Zuletzt geändert am: 15.01.2025