Der Rücken einer jungen Frau vor einem neutralem Hintergrund
Hautkrebs-Screening
Bösartige Hauterkrankungen möglichst frühzeitig erkennen

Hautkrebs-Screening

Das Hautkrebs-Screening kann ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre durchgeführt werden (= gesetzliche Regelleistung). 

Außerdem haben wir einen speziellen Versorgungsvertrag mit Dermatologen abgeschlossen: Damit können sich alle zwischen 15 und 35 regelmäßig von einem teilnehmenden Hautarzt untersuchen lassen. Einfach beim Arzt die Teilnahmeerklärung zum Versorgungsvertrag ausfüllen - das Screening wird dann ganz unkompliziert direkt zwischen Arzt und SKD BKK abgerechnet.  

Inhalte des Hautkrebs-Screenings

  • eine ausführliche Anamnese
  • eine körperliche Untersuchung
  • die erstmalige Hauttypbestimmung
  • eine vollständige Dokumentation entsprechend den Vorgaben der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien

Ihr Arzt erstellt dabei auch ein individuelles Risikoprofil und berät Sie, wie Sie gesundheitsschädigendes Verhalten (künftig) vermeiden können.

Mehr Infos und Suche nach am Versorgungsvertrag teilnehmenden Ärzten

Veröffentlicht am: 27.11.2024 - Zuletzt geändert am: 18.06.2026