Sie haben eine Frage?
Dann kontaktieren Sie uns doch einfach! Wir sind gerne für Sie da.
Wenn Ihr Arzt Ihnen ein Heilmittel verordnet, dann übernimmt die SKD BKK die Kosten dafür. Allerdings sieht der Gesetzgeber hierbei eine Eigenbeteiligung des Patienten vor, ähnlich wie bei den Arzneimitteln: Sie müssen daher 10 % der Kosten selbst tragen; hinzu kommt je Verordnung eine einmalige Zuzahlung von 10 Euro.
Physiotherapie (wie beispielsweise Krankengymnastik, Massagen oder Wärmebehandlungen), Logopädie und Ergotherapie sind typische Heilmittel.
Dann nutzen Sie doch einfach die "Heilmittelerbringerliste" unseres Spitzenverbandes. Diese ermöglicht Ihnen eine unkomplizierte Suche nach Heilmittelpraxen für Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.
Veröffentlicht am: 27.11.2024 - Zuletzt geändert am: 15.01.2025