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Die Homöopathie ist eine alternative Heilmethode, die üblicherweise nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Aber dank eines speziellen Versorgungsvertrags, den wir mit dem ‚ Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.' geschlossen haben, übernehmen wir ganz unbürokratisch die Kosten für klassische Leistungen der Homöopathie.
Homöopathische Arzneimittel hingegen sind nicht Bestandteil des Vertrages. Die Kosten dafür müssen daher vom Patienten selbst bezahlt werden.
Veröffentlicht am: 27.11.2024 - Zuletzt geändert am: 15.01.2025