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Die Behandlungskosten hierfür übernimmt die SKD BKK: 80 % der Kosten zahlen wir gleich während der laufenden Behandlung; wenn Sie mehr als ein Kind in kieferorthopädischer Behandlung haben, dann beträgt unsere Kostenübernahme bei jedem weiteren Kind 90 %. Den Rest zahlen Sie zunächst als Eigenanteil. Wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wird, erstatten wir Ihnen den gezahlten Eigenanteil zurück.
Damit Ihr Kind so richtig strahlen kann, ist es wichtig, dass Fehlentwicklungen der Zähne und des Kiefers rechtzeitig erkannt und wenn nötig behandelt werden. In welchem Fall eine Behandlung notwendig ist, entscheiden Kieferorthopäden und Zahnärzte, die kieferorthopädische Leistungen erbringen.
Wir beteiligen uns mit einem Zuschuss von 50 Euro pro Kalenderjahr an den Kosten der Professionellen Zahnreinigung (PZR). Den Zuschuss erhalten alle Kunden der SKD BKK ohne Altersbeschränkung, also z. B. auch Kinder, die sich gerade in einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung befinden. Und: Sie entscheiden, bei welchem Zahnarzt Sie die Behandlung durchführen lassen.
Veröffentlicht am: 27.11.2024 - Zuletzt geändert am: 15.01.2025