Sie haben eine Frage?
Dann kontaktieren Sie uns doch einfach! Wir sind gerne für Sie da.
Für jedes Kind können Sie pro Kalenderjahr für längstens 15 Arbeitstage (insgesamt für maximal 35 Arbeitstage) Kinderkrankengeld erhalten. Alleinerziehende haben einen Gesamtanspruch von 30 Tagen pro Kind (insgesamt für maximal 70 Tage). Wenn Sie sich um ein schwerstkrankes Kind kümmern müssen, dann kann das Kinderkrankengeld unter Umständen auch zeitlich unbegrenzt von uns gezahlt werden.
Familie und Beruf zu vereinbaren, ist oft nicht leicht. Und besonders schwierig ist es dann, wenn ein Kind plötzlich krank wird und zuhause betreut werden muss. Wenn Sie dann nicht zur Arbeit gehen können, erhalten Sie von uns Kinderkrankengeld. Vorausgesetzt, das gesetzlich versicherte Kind ist noch keine 12 Jahre alt und es lebt keine andere Person in Ihrem Haushalt, die sich um das Kind kümmern kann.
Veröffentlicht am: 27.11.2024 - Zuletzt geändert am: 15.01.2025