Ein junges glückliches Paar sitzt zusammen auf dem Bett
Kinderwunsch
Künstliche Befruchtung

Kinderwunschbehandlung

Ein unerfüllter Kinderwunsch ist für viele Paare eine große Belastung. Doch die moderne Medizin kann helfen, wenn eine Schwangerschaft auf natürlichem Wege nicht zustande kommt. Und die SKD BKK beteiligt sich an den Kosten für eine Kinderwunschbehandlung (künstliche Befruchtung) mit einem Zuschuss von 50 %.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Der Gesetzgeber hat die Kostenübernahme für die Kinderwunschbehandlung (künstliche Befruchtung) an die folgenden Voraussetzungen geknüpft:

  • Der Leistungsanspruch besteht nur für Ehepaare.
  • Die Ehepartner haben beide das 25. Lebensjahr vollendet, die Frau darf jedoch noch nicht 40 Jahre, der Mann noch nicht 50 Jahre alt sein.
  • Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden.
  • Vor der Behandlung müssen sich die Ehepartner in jedem Fall von einem Arzt, der die Behandlung nicht selbst durchführt, über die medizinischen Risiken und die mögliche psychologischen Folgen der Behandlung beraten lassen.

Eine weitere Bedingung ist, dass eine hinreichende Aussicht besteht, dass durch die Maßnahmen tatsächlich auch eine Schwangerschaft herbeigeführt wird. Mit anderen Worten: Ihr Arzt soll die Methode der künstlichen Befruchtung so wählen, dass sie auf Ihre individuelle Situation passt und die Chancen gut stehen, dass die Frau durch die künstliche Befruchtung schwanger wird.

Wie erfolgt die Kostenübernahme?

Bevor Sie mit der Behandlung beginnen, ist ein Behandlungsplan bei der SKD BKK einzureichen. Diejenigen Kosten, die von der SKD BKK genehmigt werden konnten, werden dann direkt über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.

Sie erhalten vom Arzt eine Privatrechnung nur über ihren Eigenanteil von 50 Prozent.

Bitte beachten Sie, dass – ganz unabhängig von der gewählten Methode – oft mehrere Behandlungsversuche nötig sind. Die maximale Anzahl der Versuche, hängt von der verwendeten Methode ab und ist jeweils in den verbindlichen „Richtlinien über künstliche Befruchtung" festgelegt.

Unsere Mehrleistungen bei Kinderwunsch

Für alle Versicherten der SKD BKK bieten wir zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen den integrierten Versorgungsvertrag „BKK Kinderwunsch" an. Ziel des Vertrages ist es, die bei der Kinderwunschbehandlung aufeinander folgenden Schritte der künstlichen Befruchtung und der Schwangerschaftsbetreuung optimal zu koordinieren, um dadurch die Behandlungsqualität und die Chance auf die Geburt eines gesunden Kindes für die betroffenen Paare zu verbessern.

Weitere besondere Leistungen des „BKK-Kinderwunsch"-Vertrages sind:

  • Anhebung der Altersgrenze für Frauen von 40 auf 42 Jahre
  • Transfer von 2 anstatt 3 befruchteten Eizellen (Vermeidung von Mehrlingsschwangerschaften)
  • Zweimaliger Zuschuss zum Kryozyklus
  • Zweimaliger Zuschuss zur Blastozystenkultur
  • Einmaliger Zuschuss zum 4. Versuch IVF
  • Einmaliger Zuschuss zum 4. Versuch ICSI
  • Singleembryotransfer bei medizinischer Notwendigkeit

Die Teilnahme am „BKK Kinderwunsch"-Vertrag ist freiwillig und bei denjenigen Frauenärzten und zertifizierten Zentren für Reproduktionsmedizin möglich, die sich diesem Versorgungsvertrag angeschlossen haben.

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Veröffentlicht am: 27.11.2024 - Zuletzt geändert am: 15.01.2025