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Wenn Ihr Arzt Ihnen ein Heilmittel verordnet, dann übernimmt die SKD BKK die Kosten dafür. Allerdings sieht der Gesetzgeber hierbei eine Eigenbeteiligung des Patienten vor, ähnlich wie bei den Arzneimitteln: Sie müssen daher 10 % der Kosten selbst tragen; hinzu kommt je Verordnung eine einmalige Zuzahlung von 10 Euro.
Physiotherapie (wie beispielsweise Krankengymnastik, Massagen oder Wärmebehandlungen), Logopädie und Ergotherapie sind typische Heilmittel.
Veröffentlicht am: 27.11.2024 - Zuletzt geändert am: 01.08.2025
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