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Sie können einfach mit dem ärztlichen Rezept in die Apotheke gehen und haben lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 % (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro) zu leisten.
Vom Antibiotikum bis hin zum Zytostatikum – die SKD BKK übernimmt für Sie immer dann die Kosten, wenn Sie ein verordnungsfähiges Medikament benötigen.
Allerdings gibt es für einige Medikamentengruppen bzw. Wirkstoffe gesetzlich vorgeschriebene Festbeträge. Das bedeutet, dass für Sie zusätzliche Kosten anfallen, wenn das Medikament Ihrer Wahl den Festbetrag übersteigt. Es gibt jedoch immer aufzahlungsfreie Alternativen. Ihr Arzt klärt Sie gerne über die Alternativen auf.
Veröffentlicht am: 27.11.2024 - Zuletzt geändert am: 15.01.2025