Eine schwangere Frau sitzt vor einem Kinderbettchen
Mutterschaftsgeld
Für werdende Mütter

Mutterschaftsgeld

Die letzten Wochen der Schwangerschaft sind anstrengend. Für werdende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, gibt es deshalb eine besondere Schutzfrist: Diese Frist beginnt 6 Wochen vor der Geburt, umfasst den Entbindungstag sowie weitere 8 Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sie sich nach der Geburt sogar auf 12 Wochen.

Unterstützung durch die SKD BKK

Während dieser Zeit zahlen wir Ihnen Mutterschaftsgeld. Der maximale Betrag liegt bei 13 Euro je Kalendertag. Die Differenz zu Ihrem Nettogehalt zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber.

Selbständig Erwerbstätige, die freiwillig mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I erhalten von uns Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Das Krankengeld beträgt 70 % des letzten Bruttoverdienstes bzw. maximal 90 % des Nettoverdienstes.

Als Antrag auf das Mutterschaftsgeld dient die "Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag". Diese Bescheinigung stellt der Frauenarzt frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin aus. Bitte lassen Sie uns die Bescheinigung zukommen und vergessen Sie dabei nicht, die Rückseite auszufüllen und Ihre Bankverbindung anzugeben.

Veröffentlicht am: 27.11.2024 - Zuletzt geändert am: 15.01.2025