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Die Osteopathie gehört zu den sogenannten alternativen oder ergänzenden Heilmethoden, die längst nicht mehr als eine bloße Randerscheinung angesehen werden, sondern sich mehr und mehr neben der Schulmedizin behaupten. Der Ansatz der Osteopathie ist recht einfach: Leben zeigt sich in Form von Bewegung und dort wo Bewegung verhindert wird, macht sich Krankheit breit.
Bei der Osteopathie handelt es sich um eine Behandlungs- und Diagnostikmethode die alleine mit den Händen heilt. Der Osteopath spürt also manuell bestehende Bewegungs- und Funktionseinschränkungen auf und versucht, diese ganz gezielt zu lösen. Auf den Einsatz von Medikamenten oder Apparaten wird dabei vollständig verzichtet.
Der gesamte Körper des Patienten wird bei der Osteopathie als eine einzige Funktionseinheit betrachtet: Nur im Zusammenspiel ergeben die Einzelteile ein funktionierendes Ganzes, wird dieses Zusammenspiel gestört, dann entstehen Krankheiten. Indem der Osteopath Verspannungen und Blockaden beseitigt, will er die Selbstheilungskräfte des Körpers aktivieren und so eine Genesung erreichen.
Da bei der Osteopathie nicht einzelne Beschwerden oder Krankheiten behandelt werden, sondern der Patient in seiner Gesamtheit, können mit ihr in den verschiedensten Bereichen Erfolge erzielt werden. Das Anwendungsgebiet reicht von Wirbelsäulen- und Gelenkschmerzen über Verdauungsprobleme bis hin zu Kopfschmerzen. Auch Kinder und Babys reagieren übrigens oft sehr gut und schnell auf diese sanfte Behandlungsmethode.
Ob und inwieweit eine osteopathische Behandlung für Sie geeignet ist, können Sie am Besten mit Ihrem Arzt oder direkt mit dem Osteopathen abklären.
Üblicherweise gehört die Osteopathie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Im Rahmen einer Satzungsregelung übernehmen wir aber die vollen Kosten für 5 Behandlungen im Jahr durch einen qualifizierten Osteopathen.
Damit wir uns an den Kosten für die Behandlung beteiligen können, muss Ihr Osteopath Mitglied in einem der nachfolgenden Berufsverbände sein. So ist eine qualitätsgesicherte Behandlung sichergestellt:
Lassen Sie sich die Osteopathie vor Behandlungsbeginn von einem Arzt verordnen. Dies kann entweder mit einem „grünen Rezept" (Privatrezept) erfolgen oder mit einem Attest, in dem Ihr Arzt die osteopathische Behandlung empfiehlt. Bitte beachten Sie, dass wir Kosten für das Ausstellen des Attests leider nicht übernehmen können.
Nach der Behandlung reichen Sie die Rechnung des Osteopathen zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei uns ein – und bitte vergessen Sie nicht, uns auch Ihre aktuelle Bankverbindung mitzuteilen. Wir erstatten Ihnen unseren Kostenzuschuss dann umgehend auf Ihr Konto.
Details zu den Anwendungsgebieten der Osteopathie, zur Behandlungsmethode und Kontaktdaten der zugelassenen Therapeuten in Ihrer Nähe finden Sie hier:
Veröffentlicht am: 27.11.2024 - Zuletzt geändert am: 15.01.2025