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Als Versicherte der SKD BKK erhalten Sie bis zu 5 osteopathische Behandlungen pro Jahr zu 100 % kostenfrei. Bei der alternativen Heilmethode wird alleine mit den Händen diagnostiziert und behandelt, z. B. bei Kopfschmerzen, Wirbelsäulenbeschwerden oder Verdauungsproblemen.
Die Osteopathie gehört zu den sogenannten alternativen oder ergänzenden Heilmethoden, die längst nicht mehr als eine bloße Randerscheinung angesehen werden, sondern sich mehr und mehr neben der Schulmedizin behaupten. Der Ansatz der Osteopathie ist recht einfach: Leben zeigt sich in Form von Bewegung und dort wo Bewegung verhindert wird, macht sich Krankheit breit.
Bei der Osteopathie handelt es sich um eine Behandlungs- und Diagnostikmethode, die alleine mit den Händen heilt. Der Osteopath spürt also manuell bestehende Bewegungs- und Funktionseinschränkungen auf und versucht, diese ganz gezielt zu lösen. Auf den Einsatz von Medikamenten oder Apparaten wird dabei vollständig verzichtet.
Der gesamte Körper des Patienten wird bei der Osteopathie als eine einzige Funktionseinheit betrachtet: Nur im Zusammenspiel ergeben die Einzelteile ein funktionierendes Ganzes, wird dieses Zusammenspiel gestört, dann entstehen Krankheiten. Indem der Osteopath Verspannungen und Blockaden beseitigt, will er die Selbstheilungskräfte des Körpers aktivieren und so eine Genesung erreichen.
Da bei der Osteopathie nicht einzelne Beschwerden oder Krankheiten behandelt werden, sondern der Patient in seiner Gesamtheit, können mit ihr in den verschiedensten Bereichen Erfolge erzielt werden. Das Anwendungsgebiet reicht von Wirbelsäulen- und Gelenkschmerzen über Verdauungsprobleme bis hin zu Kopfschmerzen. Auch Kinder und Babys reagieren übrigens oft sehr gut und schnell auf diese sanfte Behandlungsmethode.
Ob und inwieweit eine osteopathische Behandlung für Sie geeignet ist, können Sie am Besten mit Ihrem Arzt oder direkt mit dem Osteopathen abklären.
Üblicherweise gehört die Osteopathie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten dafür selbst zahlen. In der Regel betragen diese 60–150 € für eine 45–60-minütige Osteopathie-Sitzung.
Im Rahmen einer Satzungsregelung erstatten wir unseren Versicherten die vollen Kosten für 5 Behandlungen im Jahr durch einen qualifizierten Osteopathen. Dieses Angebot gilt ohne Altersgrenze – auch schon für Babys, die bei uns versichert sind.
Lassen Sie sich die Osteopathie vor Behandlungsbeginn von einem Arzt verordnen. Dies kann entweder mit einem „grünen Rezept" (Privatrezept) erfolgen oder mit einem Attest, in dem Ihr Arzt die osteopathische Behandlung empfiehlt. Bitte beachten Sie, dass wir Kosten für das Ausstellen des Attests leider nicht übernehmen können.
Nach der Behandlung reichen Sie die Rechnung des Osteopathen zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei uns ein – und bitte vergessen Sie nicht, uns auch Ihre aktuelle Bankverbindung mitzuteilen. Wir erstatten Ihnen den Betrag dann umgehend auf Ihr Konto.
Rechtlicher Hinweis: Wird die Kostenerstattung nicht bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt, verfällt der Anspruch auf Erstattung. Es gilt das Datum der Rechnungsstellung.
Ja. Die SKD BKK übernimmt für ihre Versicherten die Kosten für bis zu 5 osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr zu 100 %, wenn die Voraussetzungen für die Kostenerstattung erfüllt sind. Bedingungen sind insbesondere, dass die Behandlung vor Beginn von einem Arzt verordnet wird und durch einen entsprechend qualifizierten Osteopathen erfolgt.
Die SKD BKK übernimmt maximal 5 osteopathische Behandlungen pro Versicherten und Kalenderjahr. Für diese bis zu 5 Sitzungen werden 100 % des Rechnungsbetrags erstattet, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die SKD BKK erstattet bei erfüllten Voraussetzungen 100 % des Rechnungsbetrags für maximal 5 osteopathische Sitzungen pro Kalenderjahr. Damit handelt es sich nicht nur um einen festen Zuschuss pro Behandlung. Im Rahmen des Leistungsanspruchs werden die Kosten der Rechnung vollständig erstattet.
Nein. Die aktuelle Satzungsregelung der SKD BKK sieht für die Osteopathie 100 % Erstattung des Rechnungsbetrags für maximal 5 Sitzungen je Kalenderjahr vor. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass alle Bedingungen für die Satzungsleistung erfüllt sind.
Für die Kostenerstattung müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Pro Versicherten können maximal 5 Sitzungen pro Kalenderjahr erstattet werden.
Ja. Die ärztliche Empfehlung kann entweder auf einem grünen Rezept beziehungsweise Privatrezept oder mit einem ärztlichen Attest erfolgen. Wichtig ist, dass die ärztliche Verordnung vor Beginn der osteopathischen Behandlung ausgestellt wird.
Nein. Falls der Arzt für die Ausstellung des Attests Kosten berechnet, wird dieser Betrag von der SKD BKK nicht übernommen. Die Kostenerstattung bezieht sich auf die osteopathischen Behandlungen selbst, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja. Die ärztliche Verordnung muss vor Behandlungsbeginn erfolgen.
Für die Kostenerstattung ist eine ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn erforderlich. Nach der Behandlung werden die Rechnung des Osteopathen und die ärztliche Verordnung bei der SKD BKK eingereicht. Eine zusätzliche vorherige Genehmigung der einzelnen Behandlungen durch die BKK ist nicht erforderlich.
Ja. Die Abrechnung erfolgt zunächst wie bei einem Privatpatienten. Versicherte bezahlen die Rechnung des Osteopathen zunächst selbst. In der Regel betragen die Kosten ca. 60–150 € für eine 45–60-minütige Osteopathie-Sitzung. Nach Abschluss der Behandlung wird die Rechnung des Osteopathen zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei der SKD BKK eingereicht. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erstattet die SKD BKK den entsprechenden Betrag.
Die Rechnung des Osteopathen und die ärztliche Verordnung können Sie ganz bequem über unser Kontaktformular, die SKD BKK Service App und die Online-Geschäftsstelle einreichen.
Die Kostenerstattung erfolgt in 4 Schritten:
Bei erfüllten Voraussetzungen erstattet die SKD BKK 100 % des Rechnungsbetrags für maximal 5 Sitzungen pro Kalenderjahr auf das angegebene Konto.
Für die Erstattung der Osteopathie benötigen Sie insbesondere:
Die ärztliche Verordnung kann als grünes Rezept beziehungsweise Privatrezept oder als entsprechendes Attest vorliegen.
Der Antrag auf Kostenerstattung muss spätestens bis zum 31. März des Folgejahres gestellt werden. Entscheidend ist das Datum der Rechnungsstellung. Wird die Kostenerstattung nicht rechtzeitig beantragt, verfällt der Anspruch auf die Erstattung.
Die osteopathische Behandlung muss durch einen qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt werden. Der Behandler muss Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt.
Zur Übersicht der Berufsverbände und Organisationen für Osteopathie
Nein, für die Kostenerstattung reicht es nicht aus, lediglich eine osteopathische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Der behandelnde Osteopath muss die von der SKD BKK vorgegebenen Qualifikationsanforderungen erfüllen. Deshalb sollten Versicherte vor Beginn der Behandlung prüfen, ob der gewählte Osteopath die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung erfüllt.
Ja. Das Angebot zur Kostenerstattung für Osteopathie gilt für Versicherte der SKD BKK ohne Altersgrenze. Damit kann die Leistung grundsätzlich auch für bei der SKD BKK versicherte Kinder in Anspruch genommen werden, sofern die medizinischen und formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja. Das Angebot zur Kostenerstattung für Osteopathie gilt für alle Versicherten ohne Altersgrenze. Deshalb kann die Leistung grundsätzlich auch für bei der SKD BKK versicherte Babys genutzt werden. Ob eine osteopathische Behandlung im individuellen Fall medizinisch geeignet ist, sollte vorab mit dem behandelnden Arzt beziehungsweise einem qualifizierten Osteopathen geklärt werden.
Für die Osteopathie-Leistung der SKD BKK gilt keine Altersgrenze. Entscheidend ist, dass die behandelte Person bei der SKD BKK versichert ist und die weiteren Voraussetzungen für die Kostenerstattung erfüllt.
Ja. Die Kostenübernahme für Osteopathie ist eine zusätzliche Leistung der SKD BKK. Die SKD BKK übernimmt dabei für ihre Versicherten bei erfüllten Voraussetzungen bis zu 5 osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr zu 100 %.
Die SKD BKK übernimmt die Kosten für bis zu 5 osteopathische Sitzungen je Versicherten und Kalenderjahr.
Osteopathie gehört üblicherweise nicht zum allgemeinen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die SKD BKK bietet die Kostenübernahme für Osteopathie als Extraleistung an. Dadurch können Versicherte bei erfüllten Voraussetzungen bis zu 5 Behandlungen pro Kalenderjahr vollständig erstattet bekommen.
Ja. Für die Kostenübernahme durch die SKD BKK muss die osteopathische Behandlung vor Beginn der Behandlung von einem Arzt verordnet werden. Die Verordnung kann entweder über ein grünes Rezept beziehungsweise Privatrezept oder über ein ärztliches Attest erfolgen, in dem die osteopathische Behandlung empfohlen wird.
Osteopathie wird als ergänzende Behandlungsmethode bei unterschiedlichen Beschwerden eingesetzt. Dazu können beispielsweise Beschwerden des Bewegungsapparates wie Wirbelsäulen- oder Gelenkbeschwerden, Verdauungsprobleme, Kopfschmerzen sowie weitere funktionelle Beschwerden gehören. Ob eine osteopathische Behandlung für die eigenen Beschwerden medizinisch geeignet ist, sollte individuell mit einem Arzt oder einem qualifizierten Osteopathen besprochen werden.
Osteopathie ist eine manuelle Behandlungs- und Diagnostikmethode. Der Osteopath untersucht den Körper mit den Händen auf Bewegungs- und Funktionseinschränkungen und behandelt diese ebenfalls mit manuellen Techniken. Ob die Behandlung bei einer bestimmten Erkrankung oder bei bestimmten Beschwerden geeignet ist, sollte individuell medizinisch abgeklärt werden.
Eine Übersicht der relevanten Berufsverbände und Organisationen für Osteopathie finden Sie unten auf dieser Seite. Über Fachverbände wie den Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) oder den Bundesverband Osteopathie (bvo) können außerdem qualifizierte Osteopathen gesucht werden. Vor Beginn der Behandlung empfiehlt es sich zu prüfen, ob der ausgewählte Osteopath die Voraussetzungen der SKD BKK für die Kostenerstattung erfüllt.
Zur Übersicht der Berufsverbände und Organisationen für Osteopathie
Vor der ersten Behandlung sollten Sie sich die osteopathische Behandlung von einem Arzt verordnen lassen und prüfen, ob der ausgewählte Osteopath die Qualifikationsanforderungen der SKD BKK erfüllt. Bewahren Sie anschließend sowohl die ärztliche Verordnung als auch die Rechnung des Osteopathen für die spätere Kostenerstattung auf.
Damit wir uns an den Kosten für die Behandlung beteiligen können, muss Ihr Osteopath Mitglied in einem der nachfolgenden Berufsverbände sein. So ist eine qualitätsgesicherte Behandlung sichergestellt:
Details zu den Anwendungsgebieten der Osteopathie, zur Behandlungsmethode und Kontaktdaten der zugelassenen Therapeuten in Ihrer Nähe finden Sie hier:
Veröffentlicht am: 27.11.2024 - Zuletzt geändert am: 29.09.2026
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