Allgemeine Nutzungsbedingungen zur Nutzung des Identifizierungs- und Access-Management-Tools
der SKD BKK
Stand: März 2022

1       Anbieter

Die SKD BKK, Schultesstr. 19A, 97421 Schweinfurt, Telefonnummer: 09721/9449-0, E-Mail: service@skd-bkk.de im Folgenden „Krankenkasse“ genannt, bietet Ihren Versicherten, im Folgenden „Nutzer“ genannt die Nutzung eines individuellen und auf dem Stand der Technik befindlichen Identifizierungs- und Access-Management-Tools (nachfolgend „IAM“ genannt) an, mittels dem der Nutzer sich für diverse mobile Applikationen verifizieren und identifizieren kann.

Mit dem IAM soll dem Nutzer eine Zugriffsteuerung für alle derzeit vorhandenen und zukünftigen elektronischen Anwendungen im Gesundheitswesen zur Verfügung gestellt werden.

Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen ("Nutzungsbedingungen") stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Registrierung und Nutzung durch die Versicherten der Krankenkasse ("Nutzer") dar. Sie gelten zwischen Krankenkasse und den Nutzern.

Weitere Informationen zur Funktionsweise des IAM und zu den damit verbundenen Registrierungsmöglichkeiten können dem Informationsmaterial entnommen werden, welches vom Nutzer über während https://www.skd-bkk.de/kunden/elektronische-patientenakte-epa/ der gesamten Laufzeit diese Nutzungsbedingungen abgerufen werden kann.

2       Gegenstand der Nutzungsbedingungen      

Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die zeitweise Überlassung des IAM-Tools, durch die jeweils verantwortliche Krankenkasse an deren Versicherten.

Bei verschiedenen Apps ist das IAM zur Identifizierung bzw. Authentisierung notwendig und ist durch den Nutzer selbstständig aus den entsprechenden App-Stores von Google und Apple als Komponente anderer Apps herunterzuladen und gemäß den Anweisungen zu installieren.

Die technischen Voraussetzungen sind dem Informationsblatt unter https://www.skd-bkk.de/kunden/elektronische-patientenakte-epa/ Ihrer Krankenkasse zu entnehmen.

 

3          Überlassung, Änderung und Einstellung des IAM

3.1       Das IAM wird dem Nutzer der Krankenkasse kostenlos zur Verfügung gestellt.


3.2       Der Zugang zum IAM erfolgt über das Internet. Für das Vorhalten des Internetzugangs und der für den Zugang zu der für
             das IAM erforderlichen Hardware ist der Nutzer verantwortlich.


3.3       Über die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen hinaus, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Überlassung des IAM in
             einer bestimmten Form, in einer bestimmten Ausgestaltung oder mit bestimmten Funktionalitäten. Die
            Krankenkasse behält sich vor, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, einzelne – 
            gesetzlich nicht vorgeschriebene – Funktionalitäten bzw. Leistungen des IAM zu ändern, insbesondere Funktionen
            bzw. Leistungen zu erweitern, zu beschränken oder ganz oder in Teilen zu beenden. Der Nutzer wird rechtzeitig vor einer
            etwaigen Beendigung von Funktionen bzw. Leistungen informiert.


3.4       Das IAM und/oder einzelne Komponenten kann infolge technischer Störungen vorübergehend nicht oder nur
             eingeschränkt nutzbar sein. Der Nutzer hat keinen Anspruch gegen die Krankenkasse darauf, dass das IAM und/oder die
             angebotenen Inhalte und Komponenten stets oder zu bestimmten Zeiten verfügbar sind. Die Krankenkasse ist nicht
             verpflichtet, den Zugang zum IAM oder bestimmten Inhalten und Anwendungen jederzeit ununterbrochen und fehlerfrei 
             zu gewährleisten.

4          Registrierung, Vertragsschluss, Freischaltung und Zugriff auf das IAM

Die Registrierung und der Vertragsschluss für das IAM erfolgt in deutscher Sprache. Im Rahmen des Registrierungsvorganges wird der Nutzer aufgefordert die richtigen und vollständigen Informationen zu seiner Identität einzutragen.

4.1      Registrierungsprozess
            Am Anfang des Registrierungsprozesses erhält der Nutzer die Möglichkeit, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis zu
            nehmen. Im Anschluss willigt der Nutzer in die Verwendung seiner Daten für die Registrierung ein und akzeptiert die
            Nutzungsbedingungen.
            Der Nutzer kann die Dokumente jederzeit in der App downloaden und speichern. Weiterhin können die Dokumente unter
            https://www.skd-bkk.de/kunden/elektronische-patientenakte-epa/ eingesehen werden. Als nächstes muss der Nutzer in
            der Datenverarbeitungen gegenüber der Krankenkasse datenschutzkonform einwilligen, wobei die Einwilligung jederzeit
            schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann.

4.2      Mit Abschluss der Registrierung hat der Nutzer alle notwendigen Aktivitäten zur sicheren Authentifizierung
            abgeschlossen. Im Anschluss kann der Nutzer alle für Ihn zur Verfügung gestellten elektronischen Anwendungen starten,
            einrichten und verwalten.

 

5          Rechte und Pflichten des Nutzers

5.1      Für die Installation des IAM sind die Vorschriften der App-Stores von Google und Apple zu beachten. Das betrifft
            insbesondere  auch die Vorgaben für das Alter des Nutzers.


5.2      Die Nutzung des IAM ist für alle Nutzer freiwillig. Der Nutzer kann die Einrichtung des IAM jederzeit widerrufen. Eine
            nicht vollzogene Registrierung bedeutet, dass keine der Applikationen im Gesundheitswesen mehr genutzt werden
            können, für die ein erfolgreiche durchgeführte Registrierung und Identifikation Voraussetzung ist.

5.3      Der Nutzer muss gegenüber der Krankenkasse vollständige und richtige Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung
            der Vertragsbeziehung machen.

5.4      Der Nutzer darf das IAM nur für den vorgesehenen Leistungszweck und im vereinbarten Umfang benutzen. Eine
           anderweitige Verwendung, insbesondere der Missbrauch von Funktionen der ePA, ist verboten.

5.5      Der Nutzer muss seine Zugangsdaten Dritten gegenüber geheim halten. Der Nutzer ist für jeden Zugriff auf das IAM mit
            seinen Zugangsdaten verantwortlich. Der Nutzeraccount darf nicht an Dritten für den Zugriff auf das IAM weitergegeben
            werden.

5.6      Es ist verboten, das IAM für gesetzwidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Handlungen zu verwenden, wie
            z.B. für die Verursachung oder Begünstigung eines Schadens, Kompromittierung der Integrität oder Sicherheit von 
            Systemen oder Netzwerken, das Umgehen von Filtern, das Versenden unerwünschter, irreführender oder
            missbräuchlicher Nachrichten, die Verbreitung von schädlicher Software, Viren oder die Verletzung von Rechten Dritter.

5.7      Sperrung:  Die Krankenkasse ist berechtigt, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, die
            Nutzung des IAM durch den Nutzer zeitweise oder dauerhaft zu sperren oder den Nutzungsvertrag fristlos
            außerordentlich zu kündigen, wenn der Nutzer die Grenzen der zulässigen Nutzung des IAM überschreitet, indem er
            gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt und die Krankenkasse ihn zuvor und mit
            angemessener Frist zur Beseitigung bzw. Unterlassung des Verstoßes aufgefordert hat. Die Krankenkasse kann zudem
            das IAM des Nutzers löschen, soweit ihr begründete Indizien dafür vorliegen, dass der Nutzer das IAM in
            rechtsverletzender Weise nutzt.

5.8      Vorgaben beim Tod eines Nutzers: Der Tod eines Versicherten führt nicht zu einer automatischen Löschung der Nutzer-
            spezifischen Zugangsdaten im IAM. Das Löschen nach Tod des Versicherten kann nur durch die jeweils Bevollmächtigten
            oder Erben mittels schriftlicher Kündigung unter Nachweis der Erbenstellung bzw. der Bevollmächtigung erfolgen.
            Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass nur er allein zu Lebzeiten dafür sorgen kann, dass nach seinem Ableben
            Bevollmächtigte oder Erben Zugriff auf die verschlüsselten Daten bekommen können. Das kann der Nutzer entweder
            durch Erteilung einer Vollmacht oder durch Hinterlegen der PIN zur eGK und des Usernamens und des Passwortes in
            dem Testament.

6          Nutzungsrechte

6.1      Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte stehen ausschließlich der Krankenkasse zu. Die Krankenkasse räumt dem Nutzer
            ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches, auf die Laufzeit dieses
            Nutzungsvertrages beschränktes Recht ein, das IAM für private, nicht kommerzielle Zwecke für die Registrierung und
            Identifikation seiner Person zu nutzen.

6.2      Der Nutzer darf das IAM nur in dem Umfang nutzen, zu dem er durch den Nutzungsvertrag berechtigt ist und für den das
            IAM vorgesehen ist. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist verboten. 

6.3      Es ist untersagt, die Software des IAM zurück zu übersetzen, zu disassemblieren, zu vervielfältigen, zu ändern, öffentlich
            zugänglich zu machen oder zu verbreiten.

 

7          Gewährleistung

7.1      Die Krankenkasse gewährleistet die grundsätzliche Lauffähigkeit des IAM. Sie beseitigt innerhalb angemessener Zeit
            auftretende Fehler in dem IAM und trägt dafür Sorge, dass der Nutzung des IAM keine Rechte Dritter entgegenstehen.
            Der Gewährleistung unterliegt die jeweils aktuelle, für den Nutzer verfügbare Version.

7.2      Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für unerhebliche Mängel.

7.3      Die Krankenkasse genügt ihrer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem sie Updates im jeweiligen App-Store von Google
            und Apple zum Download bereitstellt und dem Nutzer einen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme
            anbietet.

7.4      Eine Funktionsbeeinträchtigung des IAM, die aus Hardwaremängeln auf Seiten des Nutzers, Umgebungsbedingungen,
            Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel.

7.5      Der Nutzer ist verpflichtet, der Krankenkasse Mängel des IAM unverzüglich mitzuteilen. Der Nutzer wird die
            Krankenkasse bei der Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung unterstützen, indem er insbesondere auftretende Probleme
            konkret beschreibt, die Krankenkasse umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und
            Gelegenheit gewährt.

7.6      Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter Form wird keine Gewähr
            übernommen.

7.7      Stellt sich bei der Suche nach Fehlern und Fehlerursachen heraus, dass diese nicht auf einem Mangel des IAM beruhen,
            das IAM verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde, liegt kein Mangel vor.

7.8      Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
 

8          Haftung

8.1      Die Krankenkasse haftet für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.

8.2      Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Krankenkasse nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die
            ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des
            Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut. Die Krankenkasse haftet jedoch
            nicht für nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.

8.3      Eine verschuldensunabhängige Haftung der der Krankenkasse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler gem.
            § 536a BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8.4      Leistungsverzögerungen hat die Krankenkasse nicht zu vertreten bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen,
            behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall von Transportmitteln oder Energie und sonstigen unabwendbaren
            Ereignissen, auch soweit diese Umstände bei einem Vorlieferanten der Krankenkasse eintreten. Die Verpflichtung zur
            Leistungserbringung entfällt, wenn eines dieser Ereignisse zu einer von der Krankenkasse nicht zu vertretenden
            Unmöglichkeit führt.

8.5      Sofern Daten, Dateien und Informationen von Dritten stammen und durch die Krankenkasse lediglich verarbeitet werden,
            wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.

8.6      Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche nach § 284 BGB auf den Ersatz vergeblicher
            Aufwendungen.

8.7      Im Falle eines Datenverlustes haftet die Krankenkasse nur, wenn der Nutzer, den in diesen Nutzungsbedingungen
            auferlegten Pflichten im Umgang mit den in dem IAM gespeicherten Daten nachgekommen ist. Die Haftung für die
            Wiederherstellung von Daten des Nutzers wird zudem der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um
            die Daten wieder herzustellen, wenn sie in der von der  Krankenkasse angegebenen Art und Weise regelmäßig gesichert
            werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden
            können.

8.8      Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
           Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel oder einer Garantieübernahme bleiben von diesen Haftungsregelungen
           unberührt.

8.9      § 44a TKG (Telekommunikationsgesetz) bleibt unberührt.

8.10    Eine weitergehende Haftung der Krankenkasse besteht nicht.

8.11    Die vorstehenden Ziffern sind auch auf Schadensersatzansprüche gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder
            sonstige Erfüllungsgehilfen von der Krankenkasse anwendbar.



9          Support

Die Krankenkasse bietet den Nutzern des IAM Support, der allgemeine Fragen zu den Funktionen des IAM während der üblichen Bürozeiten (Montag – Donnerstag, 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag 08:00 – 16:00 Uhr, außer an bundeseinheitlichen Feiertagen sowie dem 24.12. und dem 31.12.) beantwortet. Die Berechtigung zum Zugriff auf den Support wird von der Krankenkasse zu Beginn der jeweiligen Supportanfrage überprüft. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Beantwortung von Fragestellungen binnen eines bestimmten Zeitraums.

 

10        Kündigung, Daten-Export und Daten-Löschung

10.1    Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag mit der Krankenkasse jederzeit ohne Angabe von Gründen ohne Einhaltung einer
            Frist beenden. Der Nutzer muss die Kündigung schriftlich oder persönlich gegenüber seiner Krankenkasse erklären.

10.2    Die Krankenkasse kann den Nutzungsvertrag kündigen,

            a) wenn der Nutzer sein Versicherungsverhältnis mit der Krankenkasse beendet, oder
            b) oder die geänderte Nutzungsbedingungen gemäß Kapitel 12.2 nicht akzeptiert.


10.3    Die Krankenkasse informiert den Nutzer über die eingegangene Kündigung und teilt ihm mit zu welchem Datum die
            Löschung seitens der Krankenkasse durch Beauftragung der BITMARCK vollzogen wird.

10.4    Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
 

11         Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

11.1    Die Krankenkasse ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit während der Laufzeit dieses Nutzungsvertrags zu
            ändern. Die Krankenkasse informiert den Nutzer über Abänderungen dieser Nutzungsbedingungen. Sobald der Nutzer
            die geänderten Nutzungsbedingungen akzeptiert, werden die Änderungen wirksam.

11.2    Der Nutzer kann die jeweils gültige Fassung der Nutzungsbedingungen über die IAM-Startseite und dort über den
            „Avatar-Icon“ zum IAM Self-Service, dort findet er den Punkte Einwilligungen einsehen und abrufen. Sofern der     
            Nutzer eine Abänderung der Nutzungsbedingungen nicht akzeptiert, bleiben die alten Nutzungsbedingungen in Kraft. In
            dem Fall ist die Krankenkasse berechtigt, den Nutzungsvertrag binnen 30 Tagen zu kündigen.

11.3    Die Krankenkasse ist zudem berechtigt, diese Nutzungsbedingungen ohne Einholen des Einverständnisses des Nutzers
            abzuändern,

            a) soweit die Abänderung der Nutzungsbedingungen für den Nutzer nur Vorteile bietet
            b) soweit sich die Abänderung lediglich auf neue Funktionen, Dienste oder Leistungsteile bezieht und die Abänderung 
                die gültige Leistungs- und Vertragsbeziehung nicht berührt

            c) soweit die Abänderung erforderlich ist, um geltende gesetzlichen Anforderungen umzusetzen (z.B. bei Änderung der
                geltenden Rechtslage) und die Abänderung lediglich unwesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nutzer haben
                oder
            d) soweit die Krankenkasse damit einer für verbindlichen Behördenentscheidung bzw. einem verbindlichen Gerichtsurteil
                 Folge leistet, und die Abänderung lediglich unwesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nutzer hat.
                 Die Krankenkasse wird den Nutzer auf etwaige Abänderungen im IAM hinweisen.

 

12        Anwendbares Recht

12.1    Für diese Nutzungsbedingungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2    Ist der Nutzer Verbraucher und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt während der Nutzung der ePA in einem anderen
            Staat als der Bundesrepublik Deutschland, bleiben zwingende Rechtsvorschriften dieses anderen Staates von der in
            Ziffer 12.1 getroffenen Rechtswahl unberührt. Verbraucher im Sinn dieser Ziffer 12 ist jede natürliche Person, die den
            Nutzungsvertrag zur privaten Nutzung (d.h. die Nutzung gehört größtenteils weder zu ihrer gewerblichen noch zu ihrer
            selbständigen beruflichen Tätigkeit) schließt.
 

13        Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, außer, wenn das Festhalten an den Nutzungsbedingungen eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien wäre.