Eigenanteile und Zuzahlungen

Bei bestimmten Leistungen hat der Gesetzgeber Eigenbeteiligungen der Versicherten vorgesehen.

Eigenanteile und Zuzahlungen

Arzneimittel

Für verschreibungspflichtige Medikamente ist grundsätzlich eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent vorgesehen. Die Zuzahlung beträgt je Medikament mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro, jedoch keinesfalls mehr, als die Kosten des Präparats.

Darüber hinaus gibt es auch Medikamente, die durch Verhandlungen mit den Herstellern sogar zuzahlungsfrei sind. Welche Medikamente das sind, können Sie hier nachlesen.


Krankenhausbehandlung

Für jeden Tag der Krankenhausbehandlung fällt eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro an. Die Zuzahlung ist begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr.


Heilmittel und häusliche Krankenpflege

Wenn Sie Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik, Physiotherapie) oder häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen, dann haben Sie eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Prozent der Kosten zu leisten; hinzu kommt je Verordnung eine einmalige Zuzahlung von 10 Euro.
Bei der häuslichen Krankenpflege ist der Zeitraum der Eigenbeteiligung auf die ersten 28 Behandlungstage begrenzt.


Fahrkosten

Bei Fahrkosten, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung anfallen, ist grundsätzlich eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Prozent der Kosten vorgesehen. Der Eigenanteil liegt bei mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Fahrt, er beträgt jedoch keinesfalls mehr als die tasächlichen Kosten der Fahrt. Genauere Informationen finden Sie hier.

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