Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Ganz gleich, ob Sie bei der SKD BKK selbst Mitglied oder über einen Familienangehörigen versichert sind – Sie erhalten eine eigene, ganz persönliche eGK.

Elektronische Gesundheitskarte

Diese Karte ist Ihr Berechtigungsnachweis, mit dem Sie in Krankenhäusern, bei Ärzten, Zahnärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern unsere Leistungen in Anspruch nehmen können. Die Kosten für Ihre Behandlung werden dann direkt mit uns abgerechnet, so dass Sie sich keine Gedanken um die Bezahlung von Arzt- oder Krankenhausrechnungen machen müssen.

Auf der Vorderseite der eGK ist ein Lichtbild von Ihnen integriert. Das Foto ist für alle Versicherten Pflicht. Ausnahmen gelten lediglich für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren und für Versicherte, die bei der Erstellung des Lichtbildes nicht mitwirken können (z.B. immobile Pflegebedürftige). Durch das Foto kann der Arzt leichter Ihre Identität prüfen; ein Missbrauch der Karte durch Dritte wird dadurch erheblich erschwert.

Die eGK enthält einen Mikroprozessor-Chip, auf dem zunächst nur Ihre administrativen Daten (Stammdaten) gespeichert sind – also diejenigen Daten, die der Arzt für die Abrechnung der Leistungen benötigt. Dies sind Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner).

Der Mikroprozessor-Chip soll zukünftig aber viele weitere Anwendungen möglich machen. Geplant sind zum Beispiel:

  • das Speichern von Notfalldaten (z.B. Informationen über Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten, Schwangerschaften, Implantate)
  • ein elektronischer Medikationsplan
  • der elektronische Arztbrief,
  • die elektronische Patientenakte,
  • das elektronische Patientenfach.

Wichtig für Sie: Künftige Funktionen – wie die Möglichkeit, Notfalldaten oder Arztbriefe auf der eGK zu speichern – sind vollkommen freiwillig. Sie können also selbst bestimmen, ob Sie diese Funktionen nutzen möchten.

Auf der Rückseite Ihrer eGK finden Sie die Europäische Versicherungskarte (EHIC – European Health Insurance Card). Mit der EHIC sind Sie auch während eines kurzen Aufenthaltes im EU-Ausland grundsätzlich abgesichert – soweit es um die medizinische Grundversorgung bei akuten Erkrankungen geht. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

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