IGeL

Individuelle Gesundheitsleistungen

Individuelle Gesundheitsleistungen

Nicht selten werden den Patienten in der Arztpraxis neben den gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen noch weitere Diagnosemöglichkeiten angeboten – sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz: IGeL. Die Kosten für diese IGeL-Angebote werden von der Krankenkasse nicht übernommen, der Patient muss dafür selbst zahlen.

Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen finden sich grundsätzlich alle Leistungen, die medizinisch notwendig und sinnvoll sind. Die Entscheidung darüber, was von den Kassen bezahlt wird, trifft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), in dem Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen vertreten sind. Leistungen, die der G-BA als Kassenleistung ablehnt oder über die er noch keine Entscheidung getroffen hat, werden oft als IGeL angeboten.

Informationen über einzelne IGeL-Angebote sowie Auswertungen zu deren möglichem Nutzen und potentiellem Schaden finden Sie im IGeL-Monitor – ein Online-Angebot vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS).

zum IGeL-Monitor

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