Krankengeld

Wenn Sie einmal länger krank sind und deshalb nicht arbeiten können, dann brauchen Sie sich mit uns um Ihren Lebensunterhalt wenigstens keine Sorgen zu machen. Denn Sie sind durch unser Krankengeld finanziell abgesichert.

Krankengeld

Der Arbeitgeber zahlt bei Krankheit das Arbeitsentgelt nur für einen begrenzten Zeitraum – in der Regel für sechs Wochen – weiter. Sobald die Entgeltfortzahlung endet, erhalten Sie von uns Krankengeld. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des letzten Bruttoverdienstes bzw. maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes. Auch Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden bei der Berechnung anteilig berücksichtigt. Der Anspruch auf Krankengeld besteht wegen ein und derselben Krankheit bis zu 78 Wochen.

Übrigens: Auch Selbständige, die bei uns freiwillig versichert sind, können einen Anspruch auf Krankengeld haben. Sie können dabei zwischen dem gesetzlichen Krankengeld oder einem unserer Wahltarife Krankengeld wählen.
 

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