Krankenhausbehandlung

Ob im Notfall oder bei einer geplanten Behandlung

Krankenhausbehandlung

wenn Sie stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen, dann tritt die SKD BKK für Sie ein. Die Kosten für Behandlung, Pflege, Medikamente und Unterbringung im Krankenhaus werden direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte mit uns abgerechnet. Sie müssen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro je Aufenthaltstag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zahlen.

Und ebenso wie bei der ambulanten Behandlung beim Arzt haben Sie auch hier grundsätzlich die freie Wahl unter allen zugelassenen Einrichtungen in ganz Deutschland.

Sind Sie auf der Suche nach einer geeigneten Klinik? Dann nutzen Sie doch einfach unseren BKK-Klinikfinder. Damit können Sie schnell und komfortabel nach Kliniken suchen - beispielsweise nach Namen, Standort (Region oder Bundesland), Fach­ab­tei­lungen, The­ra­pieformen, me­di­zi­ni­schen Geräten, Betten­an­zahl etc. 

 

Kinder im Krankenhaus – Mitaufnahme einer Begleitperson

Wenn Ihr Kind ins Krankenhaus muss, dann übernehmen wir die Kosten – keine Frage! Aber gerade bei kleinen Kindern ist es wichtig, dass sie im Krankenhaus nicht alleine sein müssen. Eine vertraute Person – meist Mutter oder Vater – spendet Trost und erleichtert den Kleinen die Situation.

Wir übernehmen daher ganz unbürokratisch auch die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus bei Kindern unter neun Jahren. Ein Antrag ist dafür nicht notwendig. Ist das Kind bereits neun Jahre alt oder älter, ist eine medizinische Begründung des behandelnden Arztes oder Krankenhauses für die Mitaufnahme einer Begleitperson erforderlich.

Übrigens: Wenn Sie Ihr Kind ins Krankenhaus begleiten, haben Sie für die Dauer der Mitaufnahme Anspruch auf Kinderkrankengeld. Es ist keine Höchstanspruchsdauer vorgesehen. Diese Tage werden auch nicht auf die eigentlichen Kinderkrankengeldtage angerechnet.

 

Sie haben eine Frage?
Dann kontaktieren Sie uns doch einfach! Wir sind gerne für Sie da.

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