Organspende-Info
Organspende - Ihre ganz persönliche Entscheidung
Organspende
Sich mit dem Thema Organspende auseinander zu setzen fällt vielen Menschen sicherlich nicht leicht, da dies untrennbar mit dem Gedanken an den eigenen Tod verbunden ist. Aber: Organspende kann Leben retten. Und deshalb ist es wichtig, dass jeder von uns (s)eine Entscheidung trifft.
Zahlen, Daten, Fakten
Derzeit warten in Deutschland rund 10.000 Männer, Frauen und Kinder auf ein Spenderorgan. Sie leiden an lebensbedrohlichen Krankheiten oder unter Organfunktionsstörungen, wie z. B. Nierenversagen. Von denjenigen, die auf ein fremdes Organ warten, sterben statistisch gesehen drei Menschen pro Tag.
Grund: Nach wie vor werden in Deutschland zu wenige Organe gespendet. Dabei kann ein einzelner Organspender bis zu sieben schwerkranken Menschen helfen.
Die Umfrage 2018 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ergeben, dass grundsätzlich 84 Prozent der Befragten bereit wären, nach ihrem Tod zu spenden. Doch nur 36 Prozent von ihnen waren tatsächlich auch im Besitz eines Organspendeausweises.
Organspende – ja oder nein?
Es gibt bei Ihrer Antwort auf diese Frage kein „richtig" oder „falsch". Wichtig ist nur, dass Sie selbst zu einer Entscheidung kommen, diese in einem Organspendeausweis dokumentieren und mit Ihren Angehörigen oder anderen nahe stehenden Personen darüber sprechen.
Bedenken dabei: Wer sich zu Lebzeiten entscheidet, entlastet seine Angehörigen, die sonst in einer ohnehin schon schwierigen Situation gefragt werden, ob sie einer Organentnahme beim Verstorbenen zustimmen.
Und bitte vergessen Sie nicht, Ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende auch in Ihrer Patientenverfügung festzuhalten!
Ihren persönlichen Organspendeausweis können Sie hier bestellen oder downloaden. - Oder fragen Sie einfach Ihren Kundenberater der SKD BKK. Wir schicken Ihnen gerne einen Organspendeausweis zu.
Häufig gestellte Fragen zur Organspende
Was ist Organspende bzw. -Transplantation?
Transplantation bedeutet, dass von einem Menschen (Spender) auf einen anderen Menschen (Empfänger) ein oder mehrere Körperorgan(e) übertragen werden. Manche Organe können zu Lebzeiten gespendet werden. Die meisten Spenderorgane stammen jedoch von Menschen, die verstorben sind; um diese sogenannte postmortale Spende geht es im Organspendeausweis.
Die Lebendspende – Die Lebendspende ist in Deutschland nur dann zulässig, wenn sich Spender und Empfänger besonders nahe stehen (z.B. zwischen Ehegatten, Eltern und Kind). Zudem muss eine Ethikkommission prüfen, ob die Spende freiwillig erfolgt.
Welche Organe können transplantiert werden?
Derzeit können folgende Organe gespendet und übertragen werden: Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse und Darm. Doch nicht nur Organe, auch Gewebe können gespendet werden, z.B. Gehörknöchelchen, Knochen- oder Knorpelgewebe etc.
Kann man die Spendebereitschaft auf bestimmte Organe beschränken?
Ja, im Organspendeausweis kann man ohne Begründung bestimmte Organe oder Gewebe von der Entnahme ausschließen oder die Entnahme nur auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken.
Wie ist die Organ- und Gewebespende in Deutschland geregelt?
Das Transplantationsgesetz (TPG)
Die Voraussetzungen und Abläufe der Organ- und Gewebespende sind durch das Transplantationsgesetz geregelt. Das Gesetz ist seit 1. Dezember 1997 in Kraft; zuletzt geändert bzw. ergänzt wurde es durch die Neuregelung zur Organspende, die der Bundestag am 25. Mai 2012 verabschiedet hat.
Das TPG sorgt für Transparenz bei der Organisation und es wird Rechtssicherheit für alle an der Organspende Beteiligten geschaffen. Es sorgt für Chancengleichheit bei der Organvergabe, indem es vorschreibt, dass die Verteilung streng nach bundesweit einheitlichen Richtlinien zu erfolgen hat. Außerdem wird der Handel mit Organen unter Strafe gestellt.
Warteliste und Vermittlung
Für alle transplantierbaren Organe gilt: Der Bedarf übersteigt die Zahl der gespendeten Organe bei weitem. Daher muss ein Patient im Durchschnitt vier bis fünf Jahre auf ein Spenderorgan warten.
Damit die Vergabe der Organe möglichst gerecht verläuft, gibt eis eine zentrale Warteliste; der persönliche „Rangplatz" auf der Warteliste ergibt sich aus den Kriterien Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Dringlichkeit einer Transplantation.
Die Deutsche Stiftung Organspende (DSO) organisiert die Entnahme der Organe und bereitet die Operation vor: Ihre Mitarbeiter veranlassen z.B. alle notwendigen medizinischen Untersuchungen, rufen die benötigten spezialisierten Chirurgen ins Krankenhaus und sind stets Ansprechpartner für die Angehörigen.
Die Stiftung Eurotransplant ist für die Vermittlung der Organe zuständig: Bei ihr sind alle Patienten registriert, die auf ein Spenderorgan warten.
Wann kann ich überhaupt nur zum Spender werden? Oder: Was bedeutet Postmortale Organspende?
Die Spende nach dem Hirntod (postmortale Spende)
Eine Organspende kommt nur dann in Betracht, wenn der Hirntod vor dem Herzstillstand eintritt. Dies ist sehr selten der Fall – meist ist eine Hirnblutung, ein Hirninfarkt oder ein Unfall (Schädel-Hirn-Trauma) die Ursache dafür, dass trotz intensivmedizinischer Maßnahmen ein Patient nicht am Leben erhalten werden kann.
Wenn der Hirntod unzweifelhaft eingetreten ist und eine Einwilligung zur Organspende vorliegt, dann wird der Kreislauf im Körper des Verstorbenen bis zur Organentnahme aufrecht erhalten. Allerdings ist dabei Eile geboten, denn der Kreislauf eines hirntoten Menschen kann – trotz modernster Technik – nur für einen sehr begrenzten Zeitraum aufrecht erhalten werden. Und auch zwischen Entnahme und Implantation tickt die Uhr: Das Spenderorgan muss innerhalb weniger Stunden transplantiert werden.
Die Lebendspende – Die Lebendspende ist in Deutschland nur dann zulässig, wenn sich Spender und Empfänger besonders nahe stehen (z.B. zwischen Ehegatten, Eltern und Kind). Zudem muss eine Ethikkommission prüfen, ob die Spende freiwillig erfolgt.
Was ist der Hirntod?
Hirntod bedeutet, dass die Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm ausfällt (Gesamthirntod). Dieser Funktionsausfall ist nicht behebbar. Jede Möglichkeit der bewussten Wahrnehmung ist unwiederbringlich verloren; ein Wiedererlangen des Bewusstseins ist ausgeschlossen.
Wie wird der Hirntod festgestellt?
Der Tod des Spenders wird nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt. Demnach muss die Hirntod-Diagnostik von zwei erfahrenen Ärzten unabhängig voneinander durchgeführt werden. Die Sicherheit der Diagnose beruht auf mehrstufigen und wiederholten Untersuchungen:
(1) Zunächst wird geprüft, ob eine schwere primäre oder sekundäre Hirnschädigung vorliegt und was deren Ursache ist. Erst dann, wenn zweifelsfrei feststeht, dass eine solche schwere Hirnschädigung – und nicht etwa eine Intoxikation, ein Kreislaufschock, eine Unterkühlung oder die dämpfende Wirkung von Medikamenten – die Ursache für die tiefe Bewusstlosigkeit des Patienten ist, darf die Hirntod-Diagnostik eingeleitet werden.
(2) Im zweiten Schritt wird eine Reihe vorgeschriebener Testserien durchgeführt. Hierbei handelt es sich um klinische Tests (d.h. Untersuchungen ohne Geräte), die den Ausfall der Hirnfunktionen zweifelsfrei belegen. Zunächst werden fünf verschiedene Hirnstammreflexe (darunter auch die Pupillenreaktion und der Würg- und Hustenreflex) geprüft. Wenn alle diese fünf Reflexe zweifelsfrei ausgefallen sind, wird die Fähigkeit zur Eigenatmung getestet.
(3) Haben die klinischen Tests ergeben dass diese Reflexe eindeutig nicht mehr auslösbar sind, muss schließlich noch die Irreversibilität des Hirnausfalls festgestellt werden, d.h. es muss der Nachweis erbracht werden, dass die Hirnfunktion unwiederbringlich verloren ist. Dies kann entweder durch eine Verlaufsbeobachtung über 12 bis 72 Stunden geschehen oder durch den Einsatz apparativer Untersuchungsmethoden (z.B. EEG, Hirnszintigraphie, Doppler-Sonographie).
Detaillierte Informationen zum Hirntod und zur Hirntoddiagnostik finden Sie auf den Seiten der Deutschen Stiftung Organspende (DSO).
Werde ich bei Krankheit oder Unfall noch optimal versorgt, wenn ich meine Bereitschaft zur Organspende erklärt habe?
Die Bemühungen der Notärzte, Rettungsteams und der Intensivmediziner sind allein auf das Ziel gerichtet, das Leben des Patienten zu retten.
Auf der Intensivstation wird alles unternommen, um das Leben des Patienten zu retten. Erst wenn zwei erfahrene und speziell ausgebildete Ärzte unabhängig voneinander festgestellt haben, dass der Hirntod (= Tod infolge vollständigen und irreversiblen Hirnversagens) eingetreten ist, stellt sich die Frage nach einer Organspende. WICHTIG: Die Intensivmediziner bzw. die Ärzte, die den Hirntod feststellen, haben mit Organentnahme und Transplantation nichts zu tun. Auf diese Weise wird ausgeschlossen, dass die Ärzte in einen Interessenkonflikt geraten, der dann einträte, wenn sie sich für das Wohl des einen oder anderen Patienten entscheiden müssten.
Ich habe für mich eine Entscheidung zur Organspende getroffen. Was nun?
Wird meine Entscheidung irgendwo registriert?
Nein, es gibt in Deutschland kein Organspenderegister. Es genügt, wenn Sie einen Organspendeausweis ausfüllen.
Sollte man seinen Organspendeausweis immer bei sich tragen?
Ja, es ist sinnvoll den Organspendeausweis bei den persönlichen Dokumenten (Führerschein oder Personalausweis) mit sich zu tragen. Ebenso wichtig ist es allerdings, mit Angehörigen und/oder nahe stehenden Personen über seine Entscheidung zu sprechen. Denn wenn Ihre Angehörigen diese kennen, ersparen Sie ihnen unter Umständen eine große Belastung.
Gibt es eine Altersgrenze für Organspende?
Nein, für die Organspende gibt es keine Altersgrenze, denn nicht das Lebensalter des Spenders sondern der Zustand der Organe (das biologische Alter) ist entscheidend. Ob die Organe und Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, wird erst im Falle einer tatsächlichen Spende durch medizinische Tests geprüft.
Benötigen Jugendliche die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten zur Organspende?
Ab dem 16. Lebensjahr können Jugendliche ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zur Organ- und Gewebespende erklären. Ab dem 14. Lebensjahr ist es möglich, einer Spende zu widersprechen.
Was bedeutet "Erweitere Zustimmungslösung/Entscheidungslösung"?
Der Verstorbene muss zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Jeder Bundesbürger wird ab dem 16. Lebensjahr befragt bzw. bekommt Aufklärungsunterlagen sowie einen Organspendeausweis zugeschickt. Liegt keine Zustimmung vor, können die Angehörigen über eine Entnahme entscheiden. Die Entscheidungsgrundlage ist der ihnen bekannte oder von ihnen vermutete (mutmaßliche) Wille des Verstorbenen. Bei einer engen Zustimmungslösung kann die fehlende Einwilligung später durch niemanden nachgereicht werden; Angehörige haben kein Mitspracherecht.
Wer entscheidet, wenn kein Organspendeausweis vorliegt?
Wenn ein Verstorbener nicht zu Lebzeiten dokumentiert hat, ob und welche Organe er spenden möchte, müssen seine nächsten Angehörigen diese Entscheidung treffen. Und dies ist angesichts der Trauer um den Verlust eines nahestehenden Menschen – sprich: des Ehepartners, eines Kindes oder Elternteils – eine außerordentlich schwierige Situation, vor allem dann, wenn man nicht weiß, wie der Verstorbene zu der Frage stand.
Werden die Angehörigen trotz Organspendeausweis um Ihre Zustimmung gebeten?
Wenn ein Organspendeausweis vorliegt, dann ist eine Organspendeentnahme nicht nur zulässig, sondern der darin dokumentierte Wille des Verstorbenen ist verbindlich. Die Angehörigen werden also nicht um eine Entscheidung oder Zustimmung gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden.
Ist es möglich, die Einwilligung zu Organ- und Gewebespende zu widerrufen?
Ja, jederzeit. Wenn Sie Ihre Entscheidung rückgängig machen oder ändern wollen, brauchen Sie nur den Organspendeausweis zu vernichten. Die geänderte Entscheidung, wie auch immer sie aussieht, sollten Sie in einem neuen Organspendeausweis dokumentiert.
Was ist der Zusammenhang zwischen Organspende und Patientenverfügung?
Wer sich zur Organspende entscheidet, muss sich auch Gedanken über eine Patientenverfügung machen. Denn eine Patientenverfügung dokumentiert, ob und in welchem Umfang lebenserhaltende Maßnahmen erbracht werden.
Meist wird eine Patientenverfügung verfasst, um im Falle einer schweren, unheilbaren Krankheit intensivmedizinische Maßnahmen, insbesondere den lebensverlängernden Einsatz von Apparaten zur künstlichen Aufrechterhaltung des Herz-Kreislaufsystems, zu unterbinden. Die Einstellung solcher apparativer Hilfen bedeutet aber, dass Organe und Gewebe für eine Transplantation unbrauchbar werden.
Man kann jedoch die Patientenverfügung so verfassen, dass die Möglichkeit zur Organspende erhalten bleibt. Vom Bundesministerium der Justiz gibt es dazu ausformulierte Textvorschläge. Möglich ist z.B. „Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. (Ggf.: Ich habe einen Organspendeausweis ausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor."
Um Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, gerade zu diesen Punkten eindeutige Angaben zu machen und die Angehörigen darüber zu informieren.
Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie in der Broschüre "Patientenverfügung. Leiden – Krankheit – Sterben. Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?" vom Bundesministerium für Justiz.
Weitere Informationen zur Organspende
Auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) können Sie u.a. Broschüren und Informationsmaterial bestellen oder downloaden.
Die Seite der Deutschen Stiftung Organspende (DSO) bietet umfangreiche Fachinformationen zur Organspende und -transplantation; unter anderem werden das Vermittlungsverfahren und der Ablauf einer Transplantation beschrieben.
Sie haben eine Frage?
Dann kontaktieren Sie uns doch einfach! Wir sind gerne für Sie da.
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