Zweitmeinung bei Krebs

Neuer Kooperationsvertrag mit dem Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) in Heidelberg

Zweitmeinung bei Krebs

Wenn jemand die Diagnose „Krebs" erhält, dann folgen auf den ersten Schock oft Ratlosigkeit, Zweifel und Verunsicherung. Denn bei einer Krebserkrankung gibt es oft mehrere Behandlungswege. Es gilt also, wichtige medizinische Entscheidungen zu treffen, während die „Bedenkzeit" nur knapp bemessen ist. Hier kann eine zweite Meinung sehr hilfreich sein. – Und genau das ist unser neues Angebot, mit dem wir Betroffene in dieser Ausnahmesituation wirkungsvoll unterstützen möchten: ein geregeltes, schnelles Zweitmeinungsverfahren bei Krebs.

Die unkomplizierte und kostenfreie Inanspruchnahme dieses Angebots ist aufgrund eines Kooperationsvertrages mit dem Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) in Heidelberg möglich. Das NCT Heidelberg ist eine gemeinsame Einrichtung des Universitätsklinikums Heidelberg (UKHD) und des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ).

Und so funktioniert das Zweitmeinungsverfahren:

  • Patienten, bei denen erstmals ein Tumor festgestellt wurde oder bei denen ein Tumorrezidiv aufgetreten ist, können direkt mit dem Patientenzentrum des NCT Heidelberg Kontakt aufnehmen. Dies ist telefonisch unter der Nummer 06221/56-5924 oder per E-Mail an nct.patientenzentrum@med.uni-heidelberg.de möglich. Dort ist das Anmeldeformular zum Zweitmeinungsverfahren erhältlich.
  • Anschließend reicht der Patient alle vorliegenden Informationen/Unterlagen zu seiner Erkrankung beim Universitätsklinikum ein (z.B. Röntgen-/CT-/MRT-Bilder, Berichte über die pathologische Beurteilung des Tumors und Laborbefunde, Berichte der behandelnden Ärzte über die bisherige Therapie). Die Unterlagen werden dann durch einen NCT-Arzt geprüft und es wird ein Termin zur persönlichen Vorstellung vereinbart.
  • Nach der persönlichen Vorstellung in einer Spezialsprechstunde am NCT Heidelberg werden die Befunde und Therapieoptionen in einem „Tumorboard" beraten. Darunter ist eine Konferenz zu verstehen, bei der eine Reihe von Ärzten, die Experten in verschiedenen medizinischen Fachrichtungen sind, den medizinischen Zustand und die Behandlungsmöglichkeiten eines Patienten prüfen und diskutieren. Weil die teilnehmenden Ärzte verschiedenen Fachrichtungen (z.B. der Onkologie, Strahlentherapie, Chirurgie, Pathologie) angehören, spricht man hier auch von einer interdisziplinären Beratung.
  • Daraufhin erhält der Patient dann per Post einen Ergebnisbericht mit einem individuellen Therapieplan, der fachübergreifend nach den neuesten medizinischen Erkenntnissen erstellt wurde. Wichtig: In das Zweitmeinungsverfahren sollten die Patienten möglichst ihre behandelnden Ärzte einbinden. Denn der Vertrag sieht vor, dass die Patienten nach Einholen der Zweitmeinung wieder wohnortnah von ihren heimischen Ärzten betreut werden – es sei denn, die Betroffenen benötigen eine spezielle Therapie, die nur in Heidelberg angeboten wird, oder es bietet sich im Einzelfall die Teilnahme an einer klinischen Studie an.

Das Zweitmeinungsverfahren bei Krebs verschafft Krebspatienten also einen raschen und direkten Zugang zu ausgewiesenen Experten, die mit ihrem Rat und ihren Empfehlungen für mehr Sicherheit bei der Therapiewahl sorgen können.

Ihr direkter Kontakt zum NCT:
Telefon: 06221/56-5924
E-Mail: nct.patientenzentrum@med.uni-heidelberg.de

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